InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Steuerliche Aberkennung der Verlustzuweisungen bei Hannover Leasing Medienfonds

ID: 523441

Finanzbehörden wollen steuerliche Vorteile bei den Hannover Leasing Medienfonds Nr. 114, 128, 129 und 130 aberkennen.

(LifePR) - . Den Anleger mehrerer Hannover Leasing Medienfonds wurde kürzlich mitgeteilt, dass die Finanzbehörden die Anfangsverluste aberkennen werden.
Betroffen sind die Lord Dritte Productions Deutschland Filmproduktion GmbH & Co. KG (Nr. 114), die ?SAM" Productions GmbH & Co. KG (Nr. 128), die ?Unfaithful" GmbH & Co. KG (Nr. 129) sowie die ?Shallow Hal" Filmproduktion GmbH & Co. KG (Nr. 130).
Die Steuerfahndung ist offensichtlich der Ansicht, dass eine verdeckte Festgeldanlage vorliege und die Gewinnerzielungsabsicht fehle. Aus diesem Grund, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, ist davon auszugehen, dass das Finanzamt München entsprechend geänderte Grundlagenbescheide für die Veranlagungszeiträume 2001 bis 2009 erlassen wird.
Für die zahlreichen Anleger der betroffenen Fonds stellt sich nun die Frage, wie sie sich weiter verhalten sollen, zumal Steuernachzahlungen regelmäßig mit 6 % p.a. zu verzinsen sind.
In nicht wenigen Fällen kommen vorliegend beispielsweise Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht, so Rechtanwalt Kainz. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Anleger ordnungsgemäß über die mit der Kapitalanlage einhergehenden Risiken aufzuklären. Hierzu gehört beispielsweise der Hinweis auf mögliche Verlustrisiken, auf steuerrechtliche Risiken und auf die eingeschränkte Handelbarkeit der Beteiligung. Ferner ist der Anleger regelmäßig, so er die Kapitalanlage auf Beratung einer Bank hin erworben hat, über die versteckten Provisionen, die sog. Kick-Backs, aufzuklären.
Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung erhält der Anleger grundsätzlich als Schadenersatz die Differenz zwischen einbezahltem Eigenkapital und den Ausschüttungen sowie die steuerlichen Nachteile erstattet. Darüber hinaus wird regelmäßig auch ein entgangener Gewinn geltend gemacht, den man üblicherweise mit 4 % p. a. ansetzt.




Anleger, die sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten überdies die Verjährung im Auge behalten. Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung verjähren drei Jahre zum Jahresende nach Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände und der Person des Schädigers bzw. deren grob fahrlässiger Unkenntnis, allerdings spätestens nach 10 Jahren.
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte raten daher allen Medienfondsanlegern, die sich unzutreffend beraten fühlen, möglichst umgehend eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei aufzusuchen.
Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ?Hannover Leasing" beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 19.November 2011 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 19.11.2011 - 14:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 523441
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

burg


Telefon:

Kategorie:


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 379 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Steuerliche Aberkennung der Verlustzuweisungen bei Hannover Leasing Medienfonds"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Weiterer Durchbruch für Fondsanleger ...

Banken müssen Kunden, die sie wegen Geldanlagen beraten, darüber aufklären, dass sie für die Empfehlung der Anlageprodukte Provisionen erhalten. Dies hat der BGH in den zurückliegenden Jahren mehrfach entschieden. Lagen die Fälle längere Zeit ...

Alle Meldungen von BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.210
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 175


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.