ots.Audio: Noch keinen Ausbildungsplatz gefunden? Meldung bei der Agentur für Arbeit für die Rente w
(ots) -
Im August fangen traditionell viele Lehrlinge ihre Ausbildung an.
Wer noch keine Lehrstelle gefunden hat, der sollte der Agentur für
Arbeit melden, dass er einen Ausbildungsplatz sucht. Warum dieser
Gang für die spätere Rente wichtig ist, dazu Dirk von der Heide von
der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin:
O-Ton 13 sec
"Die Zeit der Suche nach einem Ausbildungsplatz wird als so
genannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt.
Durch die Berücksichtigung dieser Zeit können spätere Rentenansprüche
begründet werden."
Damit die Anrechnung erfolgen kann, ist folgendes zu beachten:
O-Ton 23 sec
"Voraussetzung ist, dass man zwischen 17 und 25 Jahre alt ist und
mindestens einen Kalendermonat auf der Suche nach einem
Ausbildungsplatz ist. Nach dem 25. Lebensjahr kann auch eine
Anrechnung erfolgen, aber nur dann, wenn man unmittelbar davor
beschäftigt war oder eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt hat und
dafür auch Beiträge gezahlt hat. Das gilt auch, wenn man unmittelbar
vorher Wehrdienst geleistet hat."
Die Meldung bei der Arbeitsagentur lohnt sich auch, wenn man
keinen Schulabschluss hat oder bisher noch nicht gearbeitet hat:
O-Ton 15 sec
"Ob man einen Schulabschluss hat oder nicht, spielt dabei keine
Rolle. Eine Anrechnung erfolgt selbst dann, wenn man bisher noch
keine Ansprüche auf Leistungen der Rentenversicherung hat, weil man
noch gar nicht gearbeitet hat und dementsprechend noch keine Beiträge
gezahlt hat."
Auskünfte rund um das Thema gibt es telefonisch unter 0800 1000 48
00 oder bei den Mitarbeitern der Auskunfts- und Beratungsstellen der
Deutschen Rentenversicherung.
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio(at)newsaktuell.de.
Pressekontakt:
Deutsche Rentenversicherung Bund, Dr. Dirk von der Heide, Telefon:
030 865-89178, Fax: 030 865-27379, E-Mail: dirk.heide(at)drv-bund.de
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Datum: 16.08.2011 - 04:30 Uhr
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