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Fahrradbeleuchtung

ID: 401205

Die richtige Fahrradbeleuchtung ist nicht nur per Gesetz vorgeschrieben, Fahrradbeleuchtung erhöht auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

(IINews) - Unter Fahrradlicht sind zu verstehen verschiedene aktive und passive Elemente, die aus eigener Kraft Licht erzeugen oder die Licht strahlen. Der Nutzen von Fahrradbeleuchtung ist zum einen, dem Fahrradfahrer Sicht zu verschaffen, zum zweiten, Rad und Fahrradfahrer für andere Kraftfahrzeuge und Fahrräder sichtbar zu machen. Beides dient der Sicherheit des Fahrradfahrers, jedoch auch der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.

Die aktiven Teile der Fahrradbeleuchtung sind alle Fahrradlampen, die es in unterschiedlichsten Bauformen, Lichtstärken und Preisen gibt. Fahrradlampen werden am vorderen und am hinteren Fahrrad montiert. Der Sinn von Fahrradlampen ist, dem Radfahrer freie Sicht auf der Fahrbahn zu gewährleisten und von entgegenkommenden Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden. Der Gedanke ist daher, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, nicht nur jene des Fahrradfahrers, zu erhöhen.

Die passiven Elemente bestehen aus den Reflektoren. Reflektoren sind Rückstrahler, das heißt, diese Teile der Fahrradbeleuchtung generieren selber kein Licht, sondern strahlen von anderen Lichtquellen produziertes Licht wider. Der Nutzen von Reflektoren besteht ausschließlich darin, die Sicherheit des Radlers zu garantieren, indem jener durch das Licht der Reflektoren für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar gemacht wird.

Rückstrahler werden in und an Fahrradlampen verbaut, als seitliche Strahler am Laufrad montiert oder getrennt am Schutzblech und ähnlichen Objekten des Fahrrads befestigt.

Fahrradlampen sowie Reflektoren können nicht nach Gutdünken befestigt oder weggelassen werden. Eine vorschriftsmäßige Fahrradbeleuchtung wird durch den Gesetzgeber in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), welche wiederum das Straßenverkehrsgesetz zur Grundlage hat, ziemlich exakt be- respektive vorgeschrieben und wird in manchen Radfahrerstädten realiter äußerst gewissenhaft von der Polizei auf Einhalrung kontrolliert. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gilt für alle Fahrräder auf öffentlichen Straßen. Für nichtöffentliche Straßen und Wege sowie für Rennräder gelten zum Teil Ausnahmen und besondere Vorschriften. Wer von der Ordnungsmacht mit einer Fahrradbeleuchtung angehalten wird, welche nicht den Vorschriften der StVZO gerecht wird, riskiert bedeutend hohe Bußgelder.





Die StVZO schreibt bspw. äußerst genau vor, welche Lampen und Reflektoren wo und in welcher Radhöhe mit welchem Abstrahlwinkel befestigt werden müssen und mit welcher Farbe das Fahrradlicht strahlen muss. Eine außerordentlich wichtige Bestimmung der StVZO ist die Vorschrift von ausfallsicherem Fahrradlicht. Fahrradlampen, die lediglich von einer Batterie oder einem Akku die Energie beziehen, wie z. B. die mittlerweile sehr weit verbreiteten Fahrradlampen mit LED gelten nicht als ausfallsicher, weil immer die Batterie, schlimmstenfalls die des Rücklichts, was der Radfahrer unter Umständen noch nicht einmal unmittelbar merkt, ausfallen kann. Als sicher gelten bloß Fahrradlampen, welche durch Muskelkraft betrieben werden, also Fahrradlampen, die mittels Nabendynamo betrieben werden. Diese Bestimmung ist weithin unter Fahrradfahrern, welche Fahrradlampen mit LED nutzen, nicht bekannt, was jedoch überhaupt nichts daran ändert, dass sie in Kraft ist und ihre Nichtbeachtung unter Umständen zu hohen Bußgeldern führt.

Wie sich daraus ergibt, ist die Fahrradbeleuchtung keineswegs auf die leichte Schulter zu nehmen. Bestenfalls riskiert man bei mangelhafter Fahrradbeleuchtung unnötige Bußgelder, schlimmstenfalls gefährdet der Radler die anderen Verkehrsteilnehmer und letztlich sich selbst. Mithin sollte man sich beim Erwerb von Fahrradlampen genauestens beraten lassen, welche Vorschriften es gibt, aber auch, welche Fahrradlampen und passiven Elemente der Fahrradbeleuchtung nachhaltig die eigene Sicherheit und die anderer im Straßenverkehr erhöhen. Es ist nicht sonderlich klug, beim Kauf der Fahrradlampe bloß auf den Preis zu schauen. Die günstige Fahrradlampe kann ansonsten sehr schnell zum Verhängnis werden.

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Bereitgestellt von Benutzer: fahrradlampen_net
Datum: 07.05.2011 - 18:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 401205
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Kategorie:

Fahrrad


Meldungsart: Fachartikel
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 07.05.2011

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