InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Aufenthalt im Ausland steht Anspruch auf Kindesunterhalt nicht entgegen

ID: 384700

Die Verpflichtung zum Barunterhalt des Kindes besteht auch dann fort, wenn sich dieses im Rahmen eines Schüleraustausches für längere Zeit im Ausland befindet. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln, 4 UF 16/10) in einem Urteil, über das die Familienrechtsspezialisten der Münchener Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner berichten.

(IINews) - Hintergrund der Entscheidung des OLG Köln war die Unterhaltsabänderungsklage eines unterhaltsverpflichteten Vaters, dessen Kind sich für mehrere Monate wegen eines Schüleraustausches in den Vereinigen Staaten befand.

Die geschiedenen Kindeseltern hatten ihre Unterhaltsverpflichtungen dahin gehend aufgeteilt, dass der Vater sich zum Barunterhalt, die Mutter hingegen zur Betreuung des Kindes verpflichtete. Angesichts dessen mehrmonatiger Abwesenheit beantragte der Vater, seine Unterhaltsverpflichtung für diesen Zeitraum auszusetzen, da auch die Mutter ihre Unterhaltsleistung in Form des Betreuungsunterhaltes nicht erbrächte.

Das OLG Köln wies die Klage des unterhaltsverpflichteten Vaters ab und urteilte, dass ein längerer Aufenthalt im Ausland keineswegs der Unterhaltsanspruch des Kindes mindere, dessen Eltern ihre jeweiligen Verpflichtungen in Bar- und Betreuungsunterhalt aufgeteilt hätten.

Unabhängig von seinem Verbleib in den USA verfüge das Kind auch weiterhin über einen monetären Unterhaltsbedarf, so die Kölner Richter. Dieser übersteige in der zudem wahrscheinlich den bisherigen Bedarf, da während des USA-Aufenthaltes ein höheres Taschengeld auszuzahlen sei. Weiterhin entfiele die Betreuungsleistung der Mutter entgegen den Ausführungen des klagenden Vaters nicht. Sie habe auch weiterhin Wohnraum und Kleidung bereitzuhalten und sei dazu verpflichtet, ihre betreuende und erziehende Rolle bei Bedarf auch aus der Ferne auszuüben.

Da dem Kind die üblichen Unterhaltsansprüche auch weiterhin zufielen, seien keine erheblich veränderten Umstände ersichtlich, die eine Abänderung des titulierten Anspruchs rechtfertigen würden. Die Klage des Vaters sei dementsprechend abzuweisen.

In Anbetracht Unterhaltshöhe gelangte das Gericht zu dem Schluss, die hier maßgebliche Düsseldorfer Tabelle führe auch für die Berechnung des notwendigen Kindesunterhalts in den USA zu angemessenen Ergebnissen, weswegen in diesem Kontext keine Änderungen nötig seien.





Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln zeigt, dass die Festlegung familienrechtlicher Unterhaltspflichten grundsätzlich anhand der Merkmale des jeweiligen Einzelfalles erfolgt. Den beteiligten Parteien ist daher dringend anzuraten, einen familienrechtlich erfahrenen Rechtsbeistand zu konsultieren, der ihre Interessen bestmöglich vor Gericht vertreten kann. Die Familienrechtsspezialisten der Münchener Anwaltskanzlei Dittenheber und Werner setzen sich hierfür seit vielen Jahren fachkompetent im Interesse ihrer Mandanten ein.


Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Pressekontakt
Dittenheber & Werner Rechtsanwälte
Anwaltskanzlei
Ansprechpartner: Günther Werner
Pettenkoferstraße 44
80336 München
Tel.: 0 89 - 54 34 48 30
Fax: 0 89 - 54 34 48 33
E:Mail: kanzlei(at)fragwerner.de
Homepage: www.fragwerner.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Liquiditätsverbesserung durch qualitätsorientiertes Forderungsmanagement Der 6.PRINCE2-Tag Deutschland auf twitter, Facebook und XING
Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 11.04.2011 - 10:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 384700
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Günther Werner
Stadt:

München


Telefon: 089-54344830

Kategorie:

Dienstleistung


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung

Dieser Fachartikel wurde bisher 240 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Aufenthalt im Ausland steht Anspruch auf Kindesunterhalt nicht entgegen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Günther Werner (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Bedingungen für eine Ehescheidung ...

Ehe wird geschieden, wenn diese gescheitert ist Gemäß § 1565 Abs. 1 BGB kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet ...

Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis ...

Fahrverbot Bei einem Fahrverbot nach § 25 StVG bleibt die Fahrerlaubnis als solche bestehen, es darf nur zeitlich begrenzt kein Gebrauch von ihr gemacht werden. Das Fahrverbot nach dem StGB, das von einem bis zu drei Monaten andauert, wird dann wi ...

Verkehrsunfall – Keine Ansprüche verschenken ...

Die Ansprüche, die sich aus einem Verkehrsunfall ergeben können, sind vielfältig. Einen kurzen Überblick über mögliche Ersatzansprüche sind hier aufgelistet: Kosten für die Rechtsvertretung Nimmt man Rechtsbeistand in Anspruch, dann we ...

Alle Meldungen von Günther Werner



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.210
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 212


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.