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OV: Die EWE macht alles komplizierter

Trio-Kunden haben Nachteile vor Gericht / Und werden int

ID: 372338

(ots) - Oldenburger Münsterland - Der Wirbel um die EWE
geht in die nächste Runde - und sorgt für Verärgerung bei Kunden. Am
Dienstag (22. März) platzte ein Termin vor dem Vechtaer Amtsgericht,
bei dem ein Lohner Kunde zu viel gezahltes Geld im Rahmen der
Gaspreiserhöhungen von der EWE zurückhaben wollte.

Der Mann war im August 2008 als langjähriger EWE-Kunde in den
Tarif Trio (Strom, Gas und Telefon von der EWE) gewechselt. Und hat
dadurch jetzt Nachteile. Der Grund: "Mit Abschluss des Trio-Vertrages
akzeptiert der Kunde alle Preise und Vertragsbedingungen", teilte die
EWE gestern mit. Für den Kunden heißt dies, falls der Richter dieser
Argumentation folgt, er bekommt deutlich weniger Geld.

Für die Kunden ist damit jetzt die Verwirrung komplett. Denn in
der vergangenen Woche hatte das Oldenburger Oberlandesgericht zum
Thema Trio-Verträge geurteilt. Demnach bleiben bei einer Kündigung
eines Trio-Vertrages die drei Einzelverträge bestehen. Falls ein
Kunde den Anbieter wechseln möchte, muss er also nicht nur den
Trio-Vertrag, sondern auch alle Einzelverträge kündigen.

Der Umkehrschluss funktioniert laut EWE jedoch nicht. Wer sich als
treuer EWE-Kunde für den Trio-Vertrag entschieden hatte und eine
Sonderzahlung von bis zu 75 Euro als Belohnung einstreichen konnte,
war auch bei der sogenannten Scherf-Lösung unter Umständen
benachteiligt.

Kunden, die nach dem 1. August Trio-Kunden geworden sind, wurden
von der Scherf-Lösung von diesem Zeitpunkt an ausgeschlossen. Statt
100 oder 140 Euro gab es in Einzelfällen nur sechs oder acht Euro.
Auch das sorgte für Verärgerung. Ein Kunde hat sich darüber bei der
EWE beschwert - und prompt die volle Scherf-Lösung erhalten. Die EWE
lehnt hier eine generelle Lösung ab.

"Bei den Ansprüchen für die Sonderzahlung handelt es sich generell




um eine Einzelfallprüfung", erklärte gestern EWEPressesprecher
Reinhard Schenke. Innerhalb der von uns definierten Rahmenbedingungen
schöpfen wir die Möglichkeiten für kulantes, also kundenfreundliches
Handeln, aus." Deshalb habe sich die EWE in einigen Einzelfälle, bei
denen es unterschiedliche Auffassungen zum Stichtag des
Vertragsabschlusses gab, entschieden, dass unter anderem Trio-Kunden
für den gesamten Zeitraum die Sonderzahlung erhalten. "Diese
Einzelfallprüfung gilt generell für alle Kunden, die Rückfragen zu
ihrer Sonderzahlung haben", sagte Schenke. Darüber hinaus seien nicht
alle Fälle pauschal miteinander vergleichbar, "sondern viele Fälle
werfen ihre besonderen Fragestellungen auf.

MEINE MEINUNG: Verärgert

Von Harding Niehues

Bessere Kommunikation, Offenheit, Transparenz: drei Schlagwörter,
die die EWE gerade in den vergangenen Tagen häufiger in den Mund
genommen hat. Wer Trio-Kunde ist, kann darauf nur mit Verärgerung
reagieren. Erst wurden viele von der Scherf-Lösung ausgeschlossen,
jetzt gibt es Einzelfälle, bei denen kulant gezahlt wird. Und vor
Gericht wird der Trio-Vertrag scheinbar auch zum Bumerang.
Schizophren auch: Wer Trio kündigt, ist noch lange nicht raus aus dem
EWE-Vertragsgewirr. Kundenfreundlichkeit geht anders. Kein Wunder,
wenn Trio-Kunden enttäuscht sind. Sie sind es, die langjährig der EWE
vertraut haben und treu geblieben sind. Das ist das eigentlich
Traurige.



Pressekontakt:
Oldenburgische Volkszeitung
Uwe Haring
Telefon: 04441/9560-333
u.haring(at)ov-online.de

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Datum: 23.03.2011 - 08:29 Uhr
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