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Aus „NOT-AUS“ wird „NOT-HALT“! NEU im Sortiment: NOT-HALT-Kontrastunterlagen gemäß Maschinenrichtli

ID: 240809

Aus "NOT-AUS" wird "NOT-HALT"! Kennzeichnen Sie jetzt Ihre NOT-HALT-Schalter gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG! Der NOT-HALT-Schalter muss deutlich erkennbar und gut sichtbar sein. Das erreichen Sie erfahrungsgemäß am besten mit gelben Kontrastunterlagen, die im deutlichen Unterschied zur Maschinenfarbe stehen.


(IINews) - Aus "NOT-AUS" wird "NOT-HALT"! Kennzeichnen Sie jetzt Ihre NOT-HALT-Schalter gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG! Der NOT-HALT-Schalter muss deutlich erkennbar und gut sichtbar sein. Das erreichen Sie erfahrungsgemäß am besten mit gelben Kontrastunterlagen, die im deutlichen Unterschied zur Maschinenfarbe stehen.

NOT-HALT-Kontrastunterlagen gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erhalten Sie als Klebe- oder Kunststoffschild. Die gelben Kontrastunterlagen sind langlebig und robust. Damit sind sie optimal für den industriellen Einsatz geeignet. Die gelben NOT-HALT-Schilder erhalten Sie bei uns in zwei Größen: 60 oder 75 mm – mit einem Innendurchmesser von 22,5 mm.

Speziell für den Export bieten wir Ihnen auch Kontrastunterlagen in 6 Sprachen an! Diese Kennzeichnungen sind international verständlich. Sie erhalten diese Schilder in den Sprachen englisch, chinesisch, russisch, spanisch, französisch und portugiesisch oder auch als Blanko-Ausführung zum Selbstbeschriften. Die gelben Kontrastunterlagen sind speziell für den Export gefertigt und haben einen Innendruchmesser von 22,5 mm mit Nase.

Bestellen Sie jetzt NOT-HALT-Kontrastunterlagen gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG!

Sie erhalten bei uns natürlich viele andere Maschinenkennzeichen, wie Produktsicherheitsschilder gemäß ISO 3864-2, Drehrichtungspfeile oder Hinweisschilder für Maschinen und natürlich alle Sicherheitsschilder wie Warn-, Verbots- und Gebotsschilder für Ihren Betrieb. Lieferzeit nur 1 Tag! Jetzt reinklicken unter www.hein.eu!

Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG:
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt das Inverkehrbringen von Maschinen in der EU und enthält zudem die wichtigsten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen.
Folgende Angaben müssen bei der Kennzeichnung von Maschinen deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein:
- Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und ggf. seines Bevollmächtigten




- Bezeichnung der Maschine
- CE-Kennzeichnung
- Baureihen- oder Typenbezeichnung, ggf. Seriennummer
- Baujahr, d.h. das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde

Mehr Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG finden Sie unter www.hein.eu!


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Wir sind Hersteller für die professionelle Kennzeichnung von Maschine und Arbeitsplatz! Unser Sortiment umfasst über 15.000 Kennzeichnungs-Produkte.

Sie erhalten bei uns Prüfplaketten, Sicherheitsschilder wie Warnschilder, Verbotsschilder, Gebotsschilder, Rettungszeichen und Brandschutzzeichen, Hinweisschilder, Elektro- und Gerätekennzeichnung, Etiketten auf Rolle und Bogen, Absperrprodukte, Produkte zur Boden- und Warnmarkierung, Ramm- und Anfahrschutzprodukte, Inventaretiketten oder Rohrleitungs- und Gefahrstoffkennzeichen.

Besuchen Sie unseren Online-Shop unter www.hein.eu!



Leseranfragen:

HEIN Industrieschilder GmbH
Carl-Benz-Str. 4
74889 Sinsheim
Telefon: 07261 - 952 777
Telefax: 07261 - 952 708
E-Mail: vertrieb(at)hein.eu
Website: www.hein.eu



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Bereitgestellt von Benutzer: hein
Datum: 11.08.2010 - 08:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 240809
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Isabell Dornblut
Stadt:

Sinsheim


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Kategorie:

Industrietechnik


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