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Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO) zum 'Tag der Organspende': Das Selbstbesti

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Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO) zum 'Tag der Organspende': Das Selbstbestimmungsrecht darf nicht ausgehebelt werden


(pressrelations) - Bremen - Kurz vor dem 'Tag der Organspende' am 5.6.2010 forderte der Deutsche Ärztetag die Einführung der Widerspruchslösung mit dem Ziel, mehr Organe zur Verfügung zu haben für Menschen, die auf eine Lebenserleichterung oder Lebensverlängerung mit Hilfe eines fremden Organs hoffen. Dabei wird verschwiegen, dass in internationalen Fachkreisen die Gleichsetzung des 'Hirntodes' mit dem Tod des Menschen längst widerlegt ist, kritisiert die Initiative Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO). Der Verein, eine Initiative von Eltern, die ihre verunglückten Kinder zur Organspende freigegeben haben, ohne die Hintergründe zu diesem Zeitpunkt genau genug zu kennen, fordert umfassende Informationen auch über die anderen Seiten der Transplantationsmedizin. 'Wir brauchen umfassende Informationen über die Bedingungen einer Organentnahme: Wie tot bin ich wirklich, wenn ich beatmet werde, mein Herz noch schlägt, mein Leib warm und durchblutet ist, aber Teile meines Gehirns inaktiv oder unwiederbringlich ausgefallen sind? Wie verändert sich der Umgang mit mir, wenn ich auf der Intensivstation als möglicher Organspender gesehen werde und nicht mehr als möglicherweise sterbender Patient? Wie verändert die Organentnahme den Abschied für meine Angehörigen? Und wie kann ich sichergehen, dass mein Wille, keine Organe spenden zu wollen, respektiert wird?', erklärt Renate Focke, stellvertretende Vorsitzende von KAO.

Bei der in Deutschland gültigen Zustimmungslösung muss die schriftliche Einwilligung entweder des Organspenders oder seiner Angehörigen vorliegen. In § 4 des Transplantationsgesetzes steht: '?Hatte der Verstorbene zu Lebzeiten keine Erklärung zur Organspende abgegeben und sind keine nächsten Angehörigen vorhanden oder auffindbar, so ist eine Organentnahme unzulässig?' Das klingt eindeutig. Aber in den Erläuterungen zu § 4 des Transplantationsgesetzes, die erst 2001, weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, herausgegeben wurden, heißt es: '?Entnimmt der Arzt trotzdem Organe aus dem Körper des Verstorbenen, so ist dies tatbestandlich eine strafbare Handlung (vergl. § 19, Abs. 1 des TPG). Ggf. kommt aber eine Rechtfertigung nach § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand) in Betracht?' [Kommentar Nickel / Schmidt-Preisike / Sengler]. Also dürfen Ärzte mir im Falle des Notstands, den sie selbst definieren, straffrei meine Organe entnehmen, auch wenn ich nicht eingewilligt habe? 'Ohne darüber zu informieren, wird in den Kommentaren zu § 4 durch die Hintertür die Widerspruchslösung eingeführt. Dabei ist die einzige Regelung, die den Willen, die Würde und die Rechte des Menschen im 'Hirntod' wahrt, die enge Zustimmungslösung. Dafür setzen wir uns ein', so Focke.





Um den einseitigen Informationen der internationalen Organ-Beschaffungsorganisationen entgegenzuwirken, betreibt KAO unter http://www.initiative-kao.deeine eigene Webseite, mit der sie potenzielle Spender auch über die andere Seite der Organtransplantation aufklärt.

Umfassende kritische Informationen zum Thema Organspende, Lebendspende, Transplantation und Hirntod bietet auch die InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland, mit der KAO kooperiert, unter http://www.organspende-aufklaerung.de/


Über den Verein 'Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. - KAO'
Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. ist eine Initiative von Eltern, die ihre verunglückten Kinder zur Organspende freigegeben haben, ohne die Hintergründe zu diesem Zeitpunkt genau genug zu kennen. Erst nachdem unsere Kinder beerdigt waren, haben wir begriffen, wozu wir ja gesagt hatten. Wir haben begriffen, dass lebende Organe nicht von Menschen entnommen werden können, die so tot sind, wie wir es uns vorgestellt hatten. Wir haben unsere Entscheidung daher bitter bereut. Durch unsere Zustimmung waren unsere Kinder in ihrem Sterbeprozess, indem sie unserer besonderen Liebe bedurften, ungeschützt alleingelassen und einer Organentnahme überantwortet, die uns hinterher wie das Ausschlachten eines Autowracks erschien.

In dieser Situation haben wir uns entschlossen, durch Aufklärung dazu beizutragen, dass andere Eltern unter ähnlichen Umständen davor bewahrt werden, unvorbereitet wie wir mit der Frage der Organspende konfrontiert zu werden.

Heute entstehen bei den betroffenen Angehörigen oft starke psychische Störungen durch die Selbstvorwürfe, die falsche Entscheidungen aufgrund fehlender Informationen in dieser Frage hervorrufen. Dem soll in Zukunft durch Aufklärung entgegengewirkt werden.

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Datum: 05.06.2010 - 00:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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