InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Hohes Alter schützt vor Kündigung der Mietwohnung nicht

ID: 1895041


(LifePR) - Eine Mieterin kann sich nicht allein darauf berufen, dass sie über 80 Jahre alt ist, wenn sie einer Eigenbedarfskündigung widerspricht. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach bei der Entscheidung, ob sie im Rahmen einer Räumungsklage eine Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen nicht zu rechtfertigender Härte verlangen kann, auch die Interessen der Eigentümerin einfließen müssen (Az.: VIII ZR 68/19).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 07.04.2021 - 10:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1895041
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Düsseldorf


Telefon:

Kategorie:


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 84 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Hohes Alter schützt vor Kündigung der Mietwohnung nicht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG, stimmt das? ...

Das traditionelle Lagerfeuer an Sankt Martin istüberall erlaubtStimmt nicht. In der Regel darf laut ARAG Experten auföffentlichen Flächen nur an ausgewiesenen, festen Stellen ein Feuer gemacht werden. Hier sind die Bestimmungen von Stadt zu Stadt ...

ARAG, stimmt das? ...

Das traditionelle Lagerfeuer an Sankt Martin istüberall erlaubtStimmt nicht. In der Regel darf laut ARAG Experten auföffentlichen Flächen nur an ausgewiesenen, festen Stellen ein Feuer gemacht werden. Hier sind die Bestimmungen von Stadt zu Stadt ...

ARAG, stimmt das? ...

Das traditionelle Lagerfeuer an Sankt Martin istüberall erlaubtStimmt nicht. In der Regel darf laut ARAG Experten auföffentlichen Flächen nur an ausgewiesenen, festen Stellen ein Feuer gemacht werden. Hier sind die Bestimmungen von Stadt zu Stadt ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.283
Registriert Heute: 1
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 30


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.