InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Thomas-Cook-Pleite: Frist für Entschädigung läuft ab

ID: 1895036

(LifePR) - der Thomas-Cook-Insolvenz Schäden erlitten haben, können nur noch bis zum 31. Mai Unterlagen zur Anmeldung für die Ausgleichszahlungen des Bundes einreichen. Nur, wenn alle erforderlichen Belege, Angaben und Erklärungen vollständig bis Ende Mai fehlerfrei im Portal eingegeben werden, können Betroffene mit einer Erstattung rechnen. Bei Rückfragen und Problemen im Anmeldeprozess steht nach Auskunft der ARAG Experten an Werktagen von 8.00 bis 20.00 Uhr eine Hotline bereit: +49 (0) 361 ? 606 670 12.



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 07.04.2021 - 10:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1895036
Anzahl Zeichen: 615

Kontakt-Informationen:
Stadt:

07.04.2021 (lifePR) - Pauschalreisende



Kategorie:



Dieser Fachartikel wurde bisher 239 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Thomas-Cook-Pleite: Frist für Entschädigung läuft ab"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Tierische Fälle vor Gericht ...

Wenn vermeintlich harmlose Situationen plötzlich rechtliche Folgen haben, lohnt es, genauer hinzuschauen. Wer haftet nach einem Unfall im Streichelzoo? Wer trägt das Risiko, wenn ein Tier beim Einschläfern die Ärztin verletzt? Und dürfen Städte ...

Tierische Fälle vor Gericht ...

Umgerannt im Streichelzoo: Wer trägt das Risiko?In einem Tierpark betrat eine Urlauberin das Streichelgehege mit afrikanischen Zwergziegen. Dort wurde sie von einer Ziege umgerannt und verletzte sich so schwer am Knie, dass eine Operation und eine l ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Nachbar darf Zufahrt zur Garage verweigern +++Wer für die Zufahrt zu seiner Garage darauf angewiesen ist, dass der Nachbar die Überfahrt über sein Grundstück duldet, sollte sich dieses Recht im Grundbuch eintragen lassen. Denn bekommt das Gru ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.297
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 465


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.