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Das Land Schleswig Holstein stellt 800.000 € für Einbruchschutz zur Verfügung!

ID: 1883102

Das Land stellt auch in diesem Jahr knapp 800 000 Euro für Ihre Sicherheit zur Verfügung. Das Programm wurde erstmals 2016 aufgelegt. Seitdem wurden fast 5400 Haushalte mit Fördermitteln des Landes gegen Einbruch sicherer gemacht.


(IINews) - Das Förderprogramm „Zuschuss für Einbruchschutz“ unterstützt Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter einer selbstgenutzten Immobilie in Schleswig-Holstein bei Maßnahmen zur Sicherung gegen Einbruch.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Die für den Einbau vorgesehene Sicherheitstechnik ist geprüft und zertifiziert.
Das gesamt Investitionsvolumen beträgt mindestens 500 Euro. Die Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.

Mieterinnen und Mietern wird empfohlen, eine (schriftliche) Vereinbarung mit der Vermieterin bzw. dem Vermieter zu treffen.

In welcher Höhe wird gefördert?
Förderfähige Investitionen zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20 % gefördert. Der darüber hinaus gehende Investitionsanteil (1.001 Euro bis 10.000 Euro) wird mit 15% gefördert.

Es können maximal 10.000 Euro je Objekt gefördert werden. Der maximale Zuschuss beträgt 1.550 Euro.

Hinweis
Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme in einer Summe.
Der Zuschuss kann mit allen Förderprogrammen der KfW und mit allen IB.SH kombiniert werden.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung der Fördergelder.

Rufen Sie uns jetzt an und vereinbaren Sie ein Termin zur kostenlosen und unverbindlichen Beratung.
Tel. 04551 95949301 E-Mail: kontakt(at)mebo.de




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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Kompetenz seit über 30 Jahren
Das Konzept kommt an: Wenn es um Sicherheit geht, fällt sofort der Name MEBO. Seit der Gründung im Jahr 1990 ist das Unternehmen kontinuierlich gewachsen. Dabei steht das Unternehmen für Installation zuverlässiger Sicherheitstechnik und betreibt eine der modernsten zertifizierten Notruf-Serviceleitstellen. Diese ist 24 Stunden am Tag besetzt, sodass Gefahren wie Feuer, Einbruch oder auch ein technischer Defekt innerhalb von Sekunden übermittelt, überprüft und ausgewertet werden, sofern man seine Alarmanlage „aufgeschaltet“ hat. Mit einer Aufschaltung legen Kunden im Alarmplan fest, welche Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört beispielsweise der Rückruf, die Benachrichtigung von Nachbarn oder auch der Polizei.
Die Notruf-Serviceleitstelle bearbeitet aber nicht nur eingehende Alarme, sondern ist beispielsweise auch für Videofernüberwachung, Aufzugnotrufe oder Notdiensttelefone zuständig und übernimmt Telefondienste. Zum Angebotsspektrum von MEBO gehören auch Sicherheitsdienste und Hausnotruf.



Leseranfragen:

MEBO Sicherheit GmbH
Steffi Wulf
Tel.: 04551-9594-9301
Fax: 04551-9594-44
Mail: s.wulf(at)mebo.de



PresseKontakt / Agentur:

MEBO Sicherheit GmbH
Steffi Wulf
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Datum: 23.02.2021 - 09:05 Uhr
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