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"Wir haben in 30 Jahren einen wichtigen Beitrag für die Kinder- und Jugendhilfe geleistet" / bpa begrüßt Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und fordert Gleichbehandlung der privaten Träger

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(ots) - "Die Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) ist ein wichtiger Baustein der Inklusion und bedeutet eine weitreichende und grundlegende Änderung im Jugendhilferecht. Das begrüßen wir ausdrücklich. Leider sorgt das Gesetz aber nicht für die längst überfällige Gleichstellung der privaten Träger", sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), zur heutigen Anhörung des KJSG im Deutschen Bundestag.

Der Gesetzentwurf schreibt die bestehende Ungleichbehandlung von freien Trägern anhand der Organisationsform fort. "Kein anderes Leistungsrecht kennt diese Ungleichbehandlung, wie sie das Jugendhilferecht - das sich zukünftig als inklusiv versteht - weiter vorsieht", kritisiert Meurer. Form und Inhalt der inklusiven Jugendhilfe fielen so maßgeblich auseinander. Der bpa-Präsident: "Wir fordern daher, dass alle freien Träger der Jugendhilfe ausnahmslos gleich zu behandeln sind. Es kann nicht sein, dass den privaten Trägern nur eine sehr eingeschränkte Mitwirkungsmöglichkeit, beispielsweise im Jugendhilfeausschuss, ermöglicht wird. Denn auch die frei-gewerblichen Träger haben in 30 Jahren SGB VIII einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe geleistet."

Der bpa kritisiert außerdem, dass nur das Vertragsrecht im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) unterscheidet, ob ein ambulanter Dienst oder eine stationäre Einrichtung Leistungen anbietet. Mit der Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe sollen nun Anbieter von Eingliederungshilfeleistungen einen wichtigen Baustein des effektiven Rechtsschutzes ohne Grund verlieren. Diese Anbieter hätten keinen Zugang mehr zur Schiedsstelle. Meurer: "Somit wäre die Qualität von Leistungen allein von der Kassenlage der Kommunen abhängig. Auch für die Leistungserbringer darf durch die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche unter einem Dach keine Verschlechterung eintreten."





Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.

Pressekontakt:

Uwe Dolderer, Leiter bpa-Verbandskommunikation, Tel.: 030/30 87 88 60, www.bpa.de

Original-Content von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 22.02.2021 - 11:30 Uhr
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