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Peter Schaar, ehem. Bundesbeauftragter für Datenschutz, zur Nutzung von Meldedaten für die Impfeinladungen im Interview mit WELT Nachrichtensender: Selbstverständlich (FOTO)

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(ots) - Peter Schaar (ehem. Bundesbeauftragter für Datenschutz, Vorsitzender Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz) im Interview mit WELT Nachrichtensender zum Thema, inwieweit der Abruf von Daten aus dem Melderegister zum Zwecke der Impfeinladung im Hinblick auf den Datenschutz problematisch ist.

WELT Nachrichtensender (Katja Losch): Erklären Sie uns doch bitte mal: Dürfen die Länder auf das zentrale Melderegister zugreifen, um eben diejenigen, die geimpft werden sollen, dann auch dazu einzuladen?

Peter Schaar: Selbstverständlich. Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass für solche Aufgaben das Melderegister genutzt werden darf und die Meldebehörden dürfen auch die entsprechenden Daten übermitteln. Das Melderegister ist ja im Grunde genommen das Adressbuch der Behörden. Und wenn nicht für diese Zwecke, sollte es genutzt werden? Dass da auf die Post-Daten zugegriffen wird, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Das liegt offensichtlich an landesrechtlichen Bestimmungen, die das unterbinden. Aber wenn das Landesrecht dagegensteht, dann hätte die entsprechende Landesregierung rechtzeitig dafür sorgen müssen, dass die entsprechenden Änderungsgründe, die Gesetze, die das verbieten, möglicherweise dann auch abgeändert werden.

WELT Nachrichtensender (Katja Losch): Also die Länder, die jetzt sagen, das ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, die haben einfach komplett die Vorbereitungen auf die große Impfkampagne verbaselt?

Peter Schaar: (...) Das Problem scheint zu sein, dass es wie gesagt Landesgesetze gibt, die sagen, nein, Daten dürfen nur in ganz ganz bestimmten Fällen übermittelt werden, die in einem Landesgesetz geregelt sind. Aber, was im Landesgesetz geregelt ist, kann man natürlich durch Landesgesetz auch wieder ändern. Und durch das Datenschutzrecht, durch die Datenschutzgrundverordnung, durch das Bundesmeldegesetz mit seinen Datenschutzbestimmungen, gibt es keinerlei Hinderungsgrund für die Behörden, die eine solche Übermittlung unmöglich machen würden.





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Kristina Faßler
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+160 4798350
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Datum: 14.01.2021 - 17:46 Uhr
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