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Deutsche Umwelthilfe geht gegen Nord Stream 2-Fake-Stiftung von Manuela Schwesig vor

ID: 1872844


(ots) -
- Geplante vermeintliche "Klimastiftung" in Mecklenburg-Vorpommern dient in Wahrheit dem Weiterbau von Nord Stream 2, einem klimaschädlichen fossilen Mega-Projekt - Erste juristische Einschätzung ergibt erhebliche Anhaltspunkte für Missbrauch des Stiftungsrechts sowie für Verstoß gegen EU-Beihilferecht - DUH fordert Justizministerium MV und EU-Kommission zum Handeln auf und wird andernfalls rechtliche Schritte einleiten

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht gegen die geplante "Stiftung Klima- und Umweltschutz MV" des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor. Die Stiftung soll auf Wunsch von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig gegründet werden. Der Name verschleiert dabei den wahren Zweck: ein Schutzschild für ein einzelnes Privatunternehmen, die Nord Stream 2 AG, gegen amerikanische Sanktionen aufzubauen und dadurch mitzuhelfen, die Pipeline fertigzustellen. Die DUH hat deshalb eine erste rechtliche Prüfung durch Rechtsanwältin Cornelia Ziehm erstellen lassen. Daraus geht hervor, dass es erhebliche Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Stiftungsrechts sowie für einen Verstoß gegen das EU-Beihilferecht gibt. Die DUH hat das Justizministerium des Landes sowie die EU-Kommission aufgefordert, zu handeln und die Stiftung zu verhindern. Andernfalls will sie weitere rechtliche Schritte einleiten.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: " Es ist das neue Traumpaar der Erdgas-Lobby: Schwesigs Stiftung soll Putins Pipeline schützen. Mit dem Eingreifen der Landesregierung offenbart sich, dass es sich bei Nord Stream 2 nicht, wie so oft behauptet, um ein rein privatwirtschaftliches Projekt handelt. Tatsächlich wird der Pipeline-Bau erst möglich durch die massive Unterstützung der Politik. Die geplante Stiftung ist dabei nicht nur eine Tarnorganisation für ein klimazerstörerisches fossiles Projekt, sondern auch noch handwerklich schlecht gemacht. Aus den bisher bekannt gewordenen Unterlagen geht hervor, dass der Hauptzweck der Stiftung gar nicht Klimaschutz ist, sondern mit dem Weiterbau von Nord Stream 2 ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Wir fordern das für die Stiftungsaufsicht zuständige Justizministerium in Mecklenburg-Vorpommern deshalb auf, die Anerkennung der geplanten Stiftung zu überprüfen. "





Grundsätzlich können Stiftungen einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führen, wenn dieser eine untergeordnete Rolle hat. Nicht zulässig ist es dagegen, wenn dieser wirtschaftliche Geschäftsbetrieb der Hauptzweck einer Stiftung wird. Insbesondere, wenn - wie bei der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV geplant - lediglich ein einziges Unternehmen von dem Geschäftsbetrieb profitiert.

Auch die Zulässigkeit der geplanten Stiftung nach EU-Beihilferecht ist zweifelhaft. Zwar erhält die Stiftung "nur" einen direkten staatlichen Zuschuss vom Land Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 200.000 Euro. Der Vorteil, den sie der Nord Stream 2 AG durch die Hilfe bei der Fertigstellung der Erdgas-Pipeline verschaffen würde, wäre aber weit mehr wert, würde in die Millionen oder gar Milliarden Euro gehen. Die DUH hat in einem Brief an die EU-Kommission bereits ihre rechtliche Einschätzung übermittelt und die Behörde zur Überprüfung der Vorgänge aufgefordert.

Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin: " Die geplante Stiftungsgründung bedeutet, dass sich das Land Mecklenburg-Vorpommern mit öffentlichen Landesmitteln schützend vor die Nord Stream 2 AG stellt und damit ein bestimmtes einzelnes Privatunternehmen begünstigt. Ohne die Stiftung wäre der Nord Stream 2 AG die Fertigstellung ihrer Pipeline gegenwärtig nicht möglich. Dafür aber ist das Stiftungsrecht offensichtlich nicht vorgesehen - zumal die nun angegebenen Umwelt- und Naturschutzzwecke tatsächlich in weitem Umfang bereits Aufgabe einer schon existierenden Stiftung des Landes sind. Zudem kann ein Eingriff in den Wettbewerb keineswegs von vorneherein ausgeschlossen werden - mit der Folge der Notwendigkeit eines beihilferechtlichen Notifizierungsverfahrens bei der EU-Kommission. "

Ebenfalls zweifelhaft erscheint es, ob die geplante Gründung der Stiftung die beteiligten Unternehmen überhaupt vor US-Sanktionen schützen kann. Tatsächlich wurde die Rechtsgrundlage der US-amerikanischen Sanktionen durch den Protecting Europe''s Energy Security Act (PEESCA) so erweitert, dass Sanktionen künftig auch gegen Regierungen beziehungsweise öffentliche Institutionen verhängt werden können, wenn diese einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ("business enterprise") aufnehmen.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: " Es ist eine Frechheit, dass Ministerpräsidentin Schwesig Klimaschutz vorschiebt, um den Weiterbau eines fossilen Projektes zu rechtfertigen. Tatsächlich steht Nord Stream 2 für jährlich 100 Millionen Tonnen CO2, sollte es jemals fertiggestellt werden. Mit der Gründung der Stiftung könnte Frau Schwesig aber auch den beteiligten Unternehmen und dem Land Mecklenburg-Vorpommern einen Bärendienst erweisen. Sie bringt das Land und die Unternehmen gerade erst in die Schusslinie der angedrohten Sanktionen. Anstatt Greenwashing zu betreiben und das Stiftungsrecht zu missbrauchen, sollte das Land Mecklenburg-Vorpommern einen Schlussstrich unter dieses fossile Großprojekt ziehen und in Erneuerbare Energien und regionale Wertschöpfung investieren. "

Links:

Rechtliche Prüfung der "Stiftung Klima- und Umweltschutz MV": http://l.duh.de/p210112

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner(at)duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin
0160 94182496, rechtsanwaeltin-ziehm(at)posteo.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger(at)duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe,
www.instagram.com/umwelthilfe

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/4809905
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 12.01.2021 - 12:00 Uhr
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