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E.ON-Umfrage: Zwei Drittel der Deutschen wollen mehr Solaranlagen auf Dächern

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(ots) - E.ON-Umfrage: Zwei Drittel der Deutschen wollen mehr Solaranlagen auf Dächern

- E.ON sieht Nachbesserungsbedarf bei EEG-Novelle - Mehrheit der Bürger spricht sich für staatliche Förderung von Solaranlagen bei Gebäudesanierungen aus

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dessen Neuregelung gerade diskutiert wird, hat entscheidende Auswirkungen auf die künftige Sonnenstromerzeugung: "Damit Deutschland seine Ziele beim Klimaschutz und dem Photovoltaik-Ausbau erreicht, sind neue politische Impulse, weniger Bürokratie und eine zeitgemäße Förderung notwendig", betont Victoria Ossadnik, Vorsitzende Geschäftsführerin von E.ON Energie Deutschland, mit Blick auf die Gesetzesnovelle. Das EEG betrifft Unternehmen wie Privatpersonen und hat großen Einfluss darauf, in welche Anlagen künftig investiert wird.

Zumal sich mit 66 Prozent die Mehrheit der Deutschen laut einer repräsentativen Statista-Umfrage für E.ON wünscht, dass mehr Solaranlagen auf Wohn- und Gewerbe-Gebäuden gebaut werden, um die Klimaziele zu erreichen.* In der Umfrage haben solche Solaranlagen auf Dächern die höchsten Zustimmungswerte erreicht im Vergleich mit anderen erneuerbaren Energie-Erzeugungsmethoden wie Wasserkraft (54 Prozent) oder Biomasse (24 Prozent). Nur sechs Prozent sprechen sich gegen den Ausbau erneuerbarer Energien aus.

Nachbesserungsbedarf beim EEG

Gerade bei den Regelungen zu den beliebten Aufdach-PV-Anlagen besteht aber nach Einschätzung von E.ON Solarexperten großer Nachbesserungsbedarf im Gesetzesentwurf, sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich: Für die kleinen, oft privaten Photovoltaik-Anlagen sieht der aktuelle Gesetzesentwurf etwa in den meisten Fällen aufwändige Messtechnik vor, die zu unverhältnismäßigen Mehrkosten bei den Besitzern führt und so zum Hemmschuh werden könnte. E.ON spricht sich daher für ein Festhalten an den bisherigen Vorgaben aus, wonach zusätzliche Messtechnik erst bei Anlagengrößen ab 7 kW und zusätzliche Steuertechnik erst ab 30 kW Anlagengröße notwendig ist.





Auch Unternehmen, die für mehr Klimaschutz PV-Anlagen zum Beispiel auf ihren Produktionshallen bauen möchten, sind von den geplanten Neuregelungen im EEG betroffen: Nach dem Entwurf müssten sie bereits zur Errichtung von PV-Anlagen ab einer Leistung von 500 kW an Ausschreibungen teilnehmen - das verursacht zusätzliche Kosten und stellt einen großen bürokratischen Aufwand dar. Hinzu kommt: Der selbstproduzierte Strom solcher Anlagen darf laut aktuellem Stand der EEG-Novelle auch nicht mehr wie bisher direkt vor Ort selbst verbraucht werden, um beispielsweise Maschinen zu betreiben und so die Stromkosten zu senken. Stattdessen sieht die Novellierung vor, dass der Strom komplett ins Netz eingespeist werden muss. E.ON spricht sich dafür aus, die bestehenden Regelungen beizubehalten, wonach eine Ausschreibungs- und Einspeisepflicht erst ab einer Anlagengröße von 750 kW gilt.

Im Gesetz nicht vorgesehen ist eine besondere finanzielle Förderung von Aufdach-PV-Anlagen. Das wiederum könnte sich die überwiegende Mehrheit der Deutschen vorstellen: 80 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass der Einbau von PV-Anlagen bei Gebäudesanierungen staatlich gefördert werden sollte.

* Diese repräsentative Umfrage wurde im Auftrag von E.ON von Statista unter 1.000 Deutschen zwischen 18 und 65 Jahren durchgeführt.

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E.ON Energie Deutschland GmbH Arnulfstraße 203 80634 München http://www.eon.de

Pressekontakt: Dirk Strittmatter mailto:dirk.strittmatter(at)eon.com

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Datum: 30.10.2020 - 11:18 Uhr
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