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Michael Oehme: Neues Abtreibungsgesetz in Polen hat zu Protesten geführt

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Das polnische Verfassungsgericht hat entschieden, dass Abtreibungen aufgrund von Geburtsfehlern, die einen Großteil aller rechtmäßigen Abtreibungen in Polen ausmachen, verfassungswidrig sind. Die Abtreibungsgesetze des Landes gehörten bereits zu den strengsten in Europa. Die Menschen protestieren und die Polizei setzt massive Gewalt gegen Demonstrantinnen und Demonstranten ein.


(IINews) - St.Gallen, 27.10.2020. Abtreibung ist in Polen weiterhin zulässig, wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährdet sind und wenn die Schwangerschaft auf eine verbotene Handlung wie Vergewaltigung zurückzuführen ist. „Die Entscheidung bedeutet, dass Abtreibung in Fällen verfassungswidrig ist, in denen die Mutter das Risiko eingeht, ein schwerkrankes Kind oder ein Kind ohne Überlebenschance zur Welt zu bringen. Einige Stunden nachdem das sehr fragwürdige Urteil verkündet wurde, widersetzten sich Hunderte von meist jungen Demonstranten einem pandemiebedingten Versammlungsverbot und veranstalteten vor dem Gericht einen Protest mit Schildern mit der Aufschrift „Du hast Blut an deinen Kleidern“ und „Schande“, erklärt Kommunikationsexperte Michael Oehme.

Die Demonstranten gingen dann zu den Büros der wichtigsten regierenden konservativen Partei PiS (deutsch: Recht und Gerechtigkeit) und zum Haus des Parteivorsitzenden und stellvertretenden Premierministers Jaroslaw Kaczynski, der die treibende Kraft hinter der Politik der Regierung ist. Die Polizei ging extrem gewalttätig vor, nahmen den Leuten ihre Banner weg und sprühten Pfeffergas, um die Menge zu zerstreuen.

Die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatovic, nannte es „einen traurigen Tag“ für die Rechte der Frauen. „Das Thema Abtreibung zu thematisieren und mitten in einer wütenden Pandemie ein Pseudo-Tribunal zu veranstalten, ist mehr als Zynismus. Das ist politischer Unfug", sagte der ehemalige polnische Premierminister und Präsident des Europäischen Parlaments, Donald Tusk. „Menschenrechtsgruppen haben sich ebenfalls gegen das Urteil ausgesprochen. Das Urteil zwingt Frauen gegen ihren Willen weiter schwanger zu sein, auch bei tödlichen oder schweren fetalen Beeinträchtigungen, während andere keine andere Wahl haben, als ins Ausland zu reisen, um sich um Hilfe zu bemühen. Dies ist natürlich auch nur möglich, wenn man die finanziellen Mittel dazu hat oder Frauen werden dazu verleitet, nach gefährlichen Abtreibungen im Untergrund zu suchen“, kommentiert Michael Oehme weiter.





Die NGOs Amnesty International, das Zentrum für reproduktive Rechte und Human Rights Watch, hatten angekündigt, unabhängige Beobachter zur Anhörung zu entsenden. „Die Unabhängigkeit der Justiz und die Rechtsstaatlichkeit in Polen werden seit Jahren untergraben. Die Rechte der Frauen werden immer weiter reduziert. Es gilt aller höchste Alarmbereitschaft“, erklärt Kommunikationsexperte Michael Oehme abschließend.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Michael Oehme, Dipl. Betriebswirt (FH) hat sich nach Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst und bei einem Bertelsmann-Unternehmen 1996 als Werbe- und Kommunikationsberater (Spezialisierung Finanzsektor) selbständig gemacht. Er war zudem über mehrere Jahre Chefredakteur des Fachmagazins Finanzwelt sowie Alleinvorstand des Verbands Deutscher Medienfonds. Als Consultant der CapitalPR AG, Sankt Gallen/Schweiz ist er seit 2012 auf die Positionierung und Kapitalisierung von mittelständischen Unternehmen sowie Projekten mit Schwerpunkt Immobilien und Erneuerbare Energien spezialisiert. Oehme entwickelt zudem Versicherungskonzepte im Sachwertbereich mit namhaften internationalen Assekuradeuren.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Michael Oehme
Multergasse 2a
CH-9004 St. Gallen
Tel: +41 71 226 6554
E-Mail: kontakt(at)cpr-ag.ch
Internet: http://www.michael-oehme-sachwertassets.de



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Datum: 27.10.2020 - 10:51 Uhr
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