InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Corona-Warn-App nun auch länderübergreifend

ID: 1854518

ARAG Experten informierenüber die neuen Funktionen der Corona-Warn-App

(LifePR) - ierte Nutzer ihre Krankheitssymptome eintragen können. Was die neuen Funktionen können, wissen die ARAG Experten.
Auch im Ausland aktiv
Um Reisen innerhalb der Europäischen Union sicherer zu machen, können mit der aktuellen Version nun auch Kontakte mit infizierten Nutzern der offiziellen Corona-Apps in anderen Ländern ermittelt werden. Zurzeit sind dies zwar nur Irland und Italien, aber im nächsten Schritt sollen Dänemark, Lettland und Spanien folgen, anschließend bis Ende November Niederlande, Österreich, Polen und Tschechien und bis zum Jahresende weitere europäische Nachbarn. Da sich Frankreich für ein zentrales Speicherkonzept entschieden hat, ist die französische Corona-App nicht kompatibel und kann daher nicht am europäischen Datenaustausch teilnehmen.
Der EU-Modus wird in deutschen Apps automatisch aktiviert. Die nationalen Server sind nicht miteinander gekoppelt, so dass die Daten deutscher Nutzer weiterhin auf hiesigen Servern landen. Der Abgleich mit Informationen von ausländischen Corona-Apps erfolgt über einen so genannten EU-Datenabgleichsdienst.
Liebes Tagebuch?
Mit der Erweiterung um eine Tagebuchfunktion können infizierte Nutzer nun ihre Krankheitssymptome in die App eingeben. Mit diesen Angaben kann der Algorithmus der App das Infektionsrisiko für die Kontakte präziser berechnen.
Zweistufiges Warnsystem
Die Corona-Warn-App verfügt über drei Statusinformationen zum ermittelten Infektionsrisiko, die sich farblich unterscheiden. Rot bedeutet ein erhöhtes Risiko, grün ein niedriges und grau ein unbekanntes, weil die Risiko-Ermittlung nicht lange genug aktiviert war, um das Infektionsrisiko zu berechnen.
Bei Rot, also einem erhöhten Risiko, wird der App-Nutzer darüber informiert, dass es innerhalb der letzten 14 Tage mit mindestens einer Corona-positiv getesteten Person eine Begegnung gegeben hat. Zudem gibt es Verhaltenshinweise, wie z. B. sich nach Möglichkeit direkt nach Hause zu begeben, den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 zu kontaktieren oder mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es sich dabei lediglich um Empfehlungen handelt. Eine Verpflichtung, sich bei einem erhöhten Risiko zu melden, besteht nicht. Wer sich aufgrund eines erhöhten Risikos auf das Coronavirus testen lassen möchte, kann den Test kostenfrei machen.




Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/coronavirus/was-ist-noch-wichtig/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 23.10.2020 - 14:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1854518
Anzahl Zeichen: 2671

Kontakt-Informationen:
Stadt:

23.10.2020 (lifePR) - Seit Montag ist die neue Version 1.5 der Corona-Warn-App in den App-Stores von



Kategorie:



Dieser Fachartikel wurde bisher 100 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Corona-Warn-App nun auch länderübergreifend"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Mietvertrag: Wohntraum ohne Kostenfalle ...

Wer in diesen Zeiten einesäußerst angespannten Wohnungsmarktes seine Traumwohnung findet, ist ein echter Glückspilz. Und wahrscheinlich ist man bereit, einige Kompromissse für diesen Traum zu schließen. Doch spätestens zum Jahresende, wenn die ...

Männer: außen hart und innen ganz weich ...

Am 3. November ist Weltmännertag. Ein Aktionstag, der daran erinnert, dass Männer stärker auf ihre Gesundheit achten sollten. Denn im Vergleich zu Frauen nehmen sie Vorsorgeangebote deutlich weniger wahr, gehen seltener zum Arzt und neigen dazu, K ...

ARAG, stimmt das? ...

Stimmt es, dass man so viele Pilze sammeln darf, wie man will?Tobias Klingelhöfer: Das stimmt nicht. Im Gegenteil. Viele der beliebten Speisepilze zählen laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zu den besonders geschützten Arten. Das Bundesnat ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.282
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 37


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.