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Richterin lehnt Dolmetscherin mit dem Kopftuch ab

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Nach dem Gesetz dürfen Richterinnen und Staatsanwältinnen vor Gericht kein Kopftuch tragen. Nun sorgte eine Richterin am Amtsgericht für einen Eklat, da sie das Gesetz falsch interpretierte und eine Dolmetscherin wegen des Kopftuchs ablehnte.


(IINews) - Eine Richterin am Amtsgericht hat eine Dolmetscherin wegen ihres Kopftuchs aus dem Gerichtsaal verwiesen: zu Unrecht, wie sich später herausstellte.

Die Amtsrichterin Tina Lindner aus Hannover hat für einen Eklat gesorgt, indem sie eine Dolmetscherin zum Ablegen ihres Kopftuches aufforderte und sie ersetzen ließ. Die Richterin vertrat fälschlicherweise die Auffassung, das Kopftuch gehöre nicht in den Gerichtssaal.

Die Übersetzerin für arabische Sprache, Susan Abdin-Bey, musste daher ihren Platz räumen. Linder ließ sie durch eine andere Person ersetzen. Das Kopftuch sei ein Bestandteil ihrer Religion, entgegnete die Dolmetscherin.

Das Bundesverfassungsgericht hatte festgelegt, dass Richter, Schöffen und Vertreter der Anklage keine religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen dürfen. Das Niedersächsische Justizgesetz (NJG) wurde im Mai 2020 entsprechend geändert. Die neue Verordnung betrifft jedoch nicht die Dolmetscher.

Die Richterin hat ihren Fehler mittlerweile eingesehen und sich bei der Dolmetscherin entschuldigt.




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Datum: 07.10.2020 - 11:43 Uhr
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