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Brüderle: "Sie haben die Wertschätzung der Politik verdient" / Meurer: "Private Pflegearbeitgeber sind systemrelevant" / Hartmann: "§ 7a Arbeitnehmerentsendegesetz ist verfassungswidrig"

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(ots) - Virtuelle Mitgliederversammlung des bpa Arbeitgeberverbands

Auf der ersten virtuellen Mitgliederversammlung des bpa Arbeitgeberverbands betonten bpa Arbeitgeberverbandspräsident Rainer Brüderle und sein Stellvertreter, bpa-Präsident Bernd Meurer, die Bedeutung der privaten Anbieter in der Altenpflege. Professor Dr. Felix Hartmann von der FU Berlin stellt in Grundzügen sein Gutachten zum Thema "Tarifnormerstreckung nach § 7a AEntG in der Fassung des Pflegelöhneverbesserungsgesetzes" vor.

In seinem Rechenschaftsbericht dankte Rainer Brüderle den Pflegeunternehmerinnen und -unternehmern für ihren Mut, ihre Risikobereitschaft und ihr Engagement. "Sie organisieren die Versorgung von Millionen Pflegebedürftiger in diesem Land, Sie riskieren etwas, indem Sie Strukturen aufbauen und investieren, Sie haften, wenn das alles schief geht und Sie schaffen die Arbeitsplätze, die dann von den Pflegenden besetzt werden. Es ist nicht zu viel verlangt, dass Sie Vertrauen genießen und bei allen Ihren Entscheidungen eine gewisse Beinfreiheit haben. Denn falsche Entscheidungen haben für Sie persönlich unerfreuliche Konsequenzen. Dass das so ist, wird nicht immer gerne gehört, muss aber dennoch immer wieder betont werden. Es wäre schön, wenn unsere Gesundheitspolitik Ihre Leistung auch einmal öffentlich würdigen würde. Da reicht schon der Hinweis der Wertschätzung und das Bekenntnis, dass die Privaten ein nicht mehr wegdenkbarer Teil der Sozialen Pflegeversicherung sind."

In seiner Grundsatzrede betonte Bernd Meurer die Systemrelevanz der privaten Unternehmen: "Die privaten Pflegearbeitgeber haben - nicht nur - in dieser Zeit der Pandemie eindrucksvoll bewiesen, dass sie mit der Erfüllung des Versorgungsauftrags systemrelevant für die Aufrechterhaltung unserer gesamten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung sind. Wir stellen die Hälfte der pflegerischen Grundversorgung sicher. Ohne uns wäre ein ausreichendes pflegerisches Versorgungsangebot nicht möglich. Das ist Verpflichtung, begründet aber auch den Anspruch auf die Anerkennung unserer Leistung. Sie haben zusammen mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den letzten Monaten Außergewöhnliches geleistet und das alles immer in der Sorge um die Ihnen anvertrauten Pflegebedürftigen. Für Ihr mutiges, zupackendes und vorbildliches Wirken und Handeln möchten wir Ihnen an dieser Stelle recht herzlich danken."





Professor Dr. Felix Hartmann vom Institut für Arbeitsrecht an der Freien Universität Berlin machte in seinem Referat deutlich, dass § 7a Arbeitnehmerentsendegesetz gegen mehrere Grundrechte und Verfassungsprinzipien verstoße. Die Vorschrift sei daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. "Eine Rechtsverordnung zur Erstreckung eines Tarifvertrags zwischen ver.di und BVAP würde ohnehin daran scheitern, dass das Bundesministerium im Rahmen des öffentlichen Interesses gemäß § 7a Abs. 1 S. 1 AEntG nicht zuletzt den Gesichtspunkt der Repräsentativität zu berücksichtigen hat. Ein Tarifvertrag zwischen ver.di und BVAP verfehlt auf der Grundlage des zugänglichen Datenmaterials selbst minimale Repräsentativitätsanforderungen. Daran ändert auch eine etwaige Zustimmung kirchlicher Kommissionen zu einem Erstreckungsantrag der Tarifpartner nichts." Er macht in seiner Kurzvorstellung des Gutachtens auch deutlich, dass der vom Gesetzgeber selbst als Kriterium für eine Rechtsverordnung zur Tarifnormerstreckung festgelegte "Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten" für die Altenpflege nicht nachgewiesen werden könne. Eine Rechtsverordnung deshalb auch nicht erlassen werden dürfe.

bpa Arbeitgeberpräsident Rainer Brüderle ergänzte: "Das Gutachten von Professor Dr. Hartmann macht deutlich, dass die Bundesregierung vor Gericht Schiffbruch erleiden wird. Wir werden diesen Weg gehen müssen, wenn der Bundesarbeitsminister nicht zur Vernunft kommt. Die privaten Pflegeanbieter, die hunderttausenden Pflegekräften einen guten Job bieten, Hundertausende von Menschen pflegerisch bestens versorgen, Milliarden investieren und mit Leib und Seele ihre Unternehmen führen, lassen sich ihre grundgesetzlich verbrieften Rechte nicht nehmen.

Der bpa Arbeitgeberverband e. V. wurde 2015 von 200 Einrichtungen und Diensten der privaten Arbeitgeber in der Altenpflege, Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe gegründet. Mitglieder des bpa Arbeitgeberverbands sind sowohl kleine als auch mittlere und große Betriebe. Mittlerweile vertritt der Verband die tarif- und arbeitsmarktpolitischen Interessen von über 4.000 Mitgliedern, die rund 190.000 Mitarbeiter beschäftigen.

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Datum: 29.09.2020 - 12:00 Uhr
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