InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Trennung ohne Rosenkrieg? Wie funktioniert die einvernehmliche Scheidung?

ID: 1847653

Jede dritte Ehe wird geschieden - mindestens sagt die Statistik. Trotzdem muss nicht jede Scheidung in einem Rosenkrieg enden

(LifePR) - nvernehmliche Scheidung erfolgen. Voraussetzung für die Scheidung ist der Ablauf des Trennungsjahrs. Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn ein Ehegatte den Scheidungsantrag stellt und hierzu eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragt. Der andere Ehegatte muss der Scheidung dann nur zustimmen.
Das Gerichtsverfahren für die Scheidung dauert oft sehr lange. Teilweise kann das Verfahren mehr als ein Jahr dauern. Bei einer einvernehmlichen Scheidung geht es aber auch deutlich schneller: Nämlich dann, wenn die Eheleute sich bei einer Notarin oder einem Notar über die wichtigsten Folgen der Scheidung einigen. Bei Vorliegen einer notariell beurkundeten Scheidungsfolgenvereinbarung kann die Scheidung schon innerhalb von ein bis drei Monaten nach Ablauf des Trennungsjahrs ausgesprochen werden. Es lassen sich auch Teilbereiche regeln, die dann nicht mehr zum Gegenstand des Scheidungsverfahrens werden müssen und so Kosten und Zeit sparen. Mit der Notarin oder dem Notar lässt sich in einer Besprechung klären, wo Einigungsfähigkeit besteht, wer welches Vermögen (z.B. Haus, Auto, Konten, Depot) erhält und ob ein Ehegatte von dem anderen noch einen bestimmten Geldbetrag als Zugewinnausgleich bekommen soll. Auch Regelungen zum Unterhalt und zum Versorgungsausgleich (Rentenansprüche) können einvernehmlich bei der Notarin oder dem Notar getroffen werden. Wenn es gemeinsame Kinder gibt, spielt das Sorgerecht oft eine Rolle.
Typische Regelungen einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind:
Durchführung oder Verzicht auf Zugewinnausgleich
Vermögensauseinandersetzung
Regelungen zum Versorgungsausgleich
Ehegattenunterhalt
Kindesunterhalt
Sorgerecht bzw. Umgangsrecht
Verteilung der Kosten der Scheidung
Dabei geht es um weitreichende Entscheidungen. Auch wenn in der Scheidungssituation oft der Wunsch vorherrscht, die Sache möglichst schnell zu beenden, sollten beide Seiten den fairen Interessenausgleich in Ruhe prüfen, am besten jeder mit einer eigenen Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Stehen sich die Positionen unversöhnlich gegenüber, kann manchmal eine Mediatorin oder ein Mediator helfen, den Teufelskreis zu durchbrechen. Für die rechtliche Gestaltung steht die Notarin oder der Notar als neutraler Berater für beide Eheleute zur Verfügung. So kommt es meistens zu einer Einigung, wenn die Eheleute bereit sind, miteinander zu reden. Die gemeinsame Vereinbarung des Notartermins ist dabei der erste Schritt zu einer Scheidung ohne großen Streit vor Gericht.





Herausgeber der Pressemitteilung ist der Medienverbund der Notarkammern, ein Zusammenschluss der Standesorganisationen des hauptberuflichen Notariats. Mitglieder sind der Bayerische Notarverein e.V., die Notarkammer Baden Württemberg, die Notarkammer Brandenburg, die Hamburgischen Notarkammer, die Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern, die Notarkammer Koblenz, die Notarkammer Pfalz, die Rheinische Notarkammer, die Notarkammer Sachsen, die Notarkammer Sachsen-Anhalt und die Notarkammer Thüringen. Der Medienverbund der Notarkammern stellt Informationen zu Themen bereit, bei denen der Bürger Hilfe von den Notaren erwarten kann. Weitere Informationen finden sie unter www.medienverbund-notarkammern.de.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Herausgeber der Pressemitteilung ist der Medienverbund der Notarkammern, ein Zusammenschluss der Standesorganisationen des hauptberuflichen Notariats. Mitglieder sind der Bayerische Notarverein e.V., die Notarkammer Baden Württemberg, die Notarkammer Brandenburg, die Hamburgischen Notarkammer, die Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern, die Notarkammer Koblenz, die Notarkammer Pfalz, die Rheinische Notarkammer, die Notarkammer Sachsen, die Notarkammer Sachsen-Anhalt und die Notarkammer Thüringen. Der Medienverbund der Notarkammern stellt Informationen zu Themen bereit, bei denen der Bürger Hilfe von den Notaren erwarten kann. Weitere Informationen finden sie unter www.medienverbund-notarkammern.de.



drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 29.09.2020 - 08:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1847653
Anzahl Zeichen: 3518

Kontakt-Informationen:
Stadt:

9.2020 (lifePR) - Wenn beide Partner die Scheidung wollen



Kategorie:



Dieser Fachartikel wurde bisher 47 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Trennung ohne Rosenkrieg? Wie funktioniert die einvernehmliche Scheidung?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesnotarkammer (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Mängel nicht verschweigen ...

das Recht auf eine wahrheitsgemäße Unterrichtung durch den Verkäufer. Denn während Ansprüche bezüglich etwaiger Sachmängel beim Kauf gebrauchter Immobilien so gut wie immer vertraglich ausgeschlossen werden, ist ein solcher Gewährleistungsau ...

Notartermin? auch ohne mich? ...

kaufen oder Anteile an einer GmbH übertragen? Damit eine unabhängige Beratung erfolgen und sämtliche Erklärungen rechtssicher notariell beurkundet werden können, sollten in der Regel alle Beteiligten persönlich bei der Beurkundung anwesend sein ...

Alle Meldungen von Bundesnotarkammer



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.206
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 124


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.