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Daimler-Dieselabgasskandal auch bei der S-Klasse: Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung erhalten (FOTO)

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(ots) - Nachdem es in den vergangenen Monaten bereits zu vielfachen Rückrufen von Dieselfahrzeugen der Daimler AG in verschiedenen Baureihen gekommen ist, hat es nun auch das Flaggschiff "S-Klasse" mit dem Motor OM642 im Dieselskandal getroffen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in der S-Klasse eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters entdeckt und einen überwachten Rückruf der Modelle S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC und S 350 d 4MATIC angeordnet. Die Anzahl der Rückrufe von Mercedes-Benz-Fahrzeugen in Deutschland liegt mittlerweile bei rund 600.000.

Die Daimler AG mit ihrer Kernmarke Mercedes-Benz findet keine Ruhe im Dieselskandal. Jetzt hat es auch das Flaggschiff "S-Klasse" des Herstellers getroffen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in dem Premium-Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt und einen überwachten Rückruf angeordnet. Davon betroffen sind die Modelle S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC und S 350 d 4MATIC. In diesen Fahrzeugen ist der Dieselmotor OM642 verbaut.

Der Mercedes-Benz OM642 ist ein Dieselmotortyp mit sechs Zylindern in V-Anordnung, Common-Rail-Direkteinspritzung und Abgasturbolader, entwickelt und produziert von Daimler zum Einsatz vorrangig in den Mercedes-Benz-Fahrzeugen. Der OM642 wird seit März 2005 in verschiedenen Leistungsstufen hergestellt und in zahlreichen Mercedes-Baureihen eingesetzt, von vielen Modellen der C- und E-Klasse über die SUV-Modelle G, GL, GLK und ML bis hin zur R-und S-Klasse sowie dem Sprinter und dem Viano im Transportersegment.

"Im OM642 befindet sich eine Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters. Auf dem Prüfstand hält das Mercedes-Fahrzeug damit die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte ein, im Straßenverkehr hingegen überschreitet das Fahrzeug die Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide bei weitem", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de ). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde.





Letztlich kommt der Rückruf der S-Klasse mit dem Motor OM642 nicht überraschend. "Wir haben bereits vermutet, dass es auch die S-Klasse treffen wird. Der wirtschaftliche Schaden für die Eigentümer ist hoch. Denn dass es schwierig sein wird, für eine S-Klasse, die seit langem als Neuwagen mehr als 100.000 Euro kostet, nun einen adäquaten Verkaufspreis zu erzielen, versteht sich wohl von selbst. Und ob ein Software-Update dabei helfen wird, das Problem zu lösen, darf ebenso stark bezweifelt werden. Geschädigte Kunden sollten sich daher dringend anwaltlich beraten lassen, um einen Schaden abzuwenden. Der erfolgreichen Betrugshaftungsklage wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung stehen nun alle Türen offen", betont der erfahrene Rechtsanwalt. Die deutschen Gerichten urteilen immer wieder sehr verbraucherfreundlich und sprechen den Geschädigten hohe Kompensationen bei Diesel-Abgasmanipulationen zu. Sie erhalten den Kaufpreis zurück und müssen sich nur eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Bei einem Auto wie der S-Klasse ist dies natürlich ein sehr lukratives Unterfangen.

Generell gilt für Dr. Hartung: "Mit der Problematik beim OM642 öffnet sich das nächste Kapitel für geschädigte Verbraucher, denn der Motor ist in vielen beliebten, hochpreisigen Modellen verbaut worden, insbesondere in denen mit drei Litern Hubraum und der vorgeblich umweltschonenden BlueTEC-Technologie." Mit dem nun ergangenen Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamts wächst die Zahl der Autos nochmals an, welche die Daimler AG wegen des Vorwurfs einer illegalen Abschalteinrichtung zurückrufen musste oder muss. Das sind mittlerweile nach Konzernangaben mehr als 1,4 Millionen, davon etwa 600.000 in Deutschland.

Die Daimler AG steckt wie viele andere Hersteller inzwischen auch mitten im Dieselskandal und setzt auch sogenannte "unzulässige thermische Fenster" ein. Damit ist ein Temperatur-Korridor gemeint, in dessen Rahmen die Abgasverarbeitung funktioniert. Unter und über bestimmten Temperaturen wird die Abgasbehandlung mit dem Argument des Bauteilschutzes vor Überhitzung rigoros abgeschaltet, sodass die tatsächlichen Ausstöße weit über dem der offiziellen Testphasen liegen. Besonders betroffen sind neben dem OM642 die Motoren des Typs OM651, OM622, OM607, OM626 und OM654.

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei(at)hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de

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Datum: 13.08.2020 - 08:55 Uhr
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