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Gigantische Anlegerverluste durch Cyber-basierten Finanzbetrug. Riesiger Schaden durch Geldwäsche. Änderungen im deutschen Geldwäschestrafrecht sollen Abhilfe schaffen.

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Das Milliardengeschäft Anlagebetrug läuft im Internet zur Höchstform auf. Mit innovativen Cyber-Betrugsprogrammen betrügerischer Handelsplattformen, auf denen auch binäre Optionen gekauft und gehandelt werden, werden weltweit Millionen von Anleger um Milliarden von Euro betrogen. Wenn der Verlust des Kunden der Gewinn des Unternehmens ist, bleiben eigentlich keine Fragen mehr offen.


(IINews) - Die Anlage wird von ausgebufften Verkäufern glaubhaft dargestellt und die Kunden mit frei erfundenen Versprechen und nicht existenten Garantien geködert. Abkassiert wird auch hier mit den „klassischen“ Erfolgsmodellen dieser „Branche“. Die eingesetzte Taktik ist Charme, Vertrauen und überzeugende Argumente. Weltweit werden Jahr für Jahr viele Milliarden Euro mit Anlagebetrug erbeutet.

Die Betrüger gehen dem Geld entgegen.

Das bedeutet, wer Geld für eine Investition zur Verfügung hat, gehört automatisch zur Zielgruppe der Anlagebetrüger, warnt Horst Roosen, vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig. Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten Telefonanrufen die über eine hoch interessante, lukrative oft auch zeitbegrenzte Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich darauf einlässt hat in der Regel schon verloren. Die „exklusiven Chancen“ und „garantierten Renditen“ sind nur Lockmittel, selten Realität.

Im Gegensatz zum klassischen Raubüberfall

bei dem das Risiko schnell erwischt und zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt zu werden extrem hoch ist, geht das Risiko für die international agierenden Internetbetrüger in Deutschland fast gegen Null. Der Markt für binäre Optionen operiert größtenteils außerhalb von Deutschland über nicht regulierte Websites. Opfer gibt es weltweit.

Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus.

Der Anleger glaubt, mit einem erfahrenen Makler in London zu telefonieren. In Wirklichkeit spricht er mit einem ausgebufften Betrüger der in irgendeinem Callcenter irgendwo auf der Welt sitzt und Telefonbuchseiten abtelefoniert. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen!

Auf diese neue Generation von Finanzbetrug sind die Anleger nicht vorbereitet.





Von den Trading-Plattformen, denen die Leute so massenhaft auf den Leim gehen, gibt es hunderte. Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.

In vielen Fällen wird versucht das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter zu entziehen.

Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt. Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen Position.

Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für Binary Options (Binäre Optionen), CFD Trading, Crypto Trading und Forex Trading wird schnell zur Verlustfalle.
Diese Plattformen sind oft auf Betrug aufgebaut. Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird.

Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, soll der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein, wird meist behauptet. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.

Meist führt ein solches „Unternehmen“ keine wirtschaftliche Betätigung durch Geschäfte aus.

Es besitzt außer Bankverbindungen meist nur einen Briefkasten. Das Konstrukt Briefkastenfirma bietet den Betrügern den Vorteil, dass sie auf dem Papier große internationale Geschäfte vortäuschen können. So werden oft aufwendige Recherchen um festzustellen ob der Briefkasten einen realen wirtschaftlichen Hintergrund hat, frühzeitig wieder eingestellt, weil man auf ein undurchschaubares Geflecht von Firmen trifft. Die Betrüger sichern sich vor Enttarnung durch die Gründung virtueller Firmenimperien fast nahezu perfekt ab. Pro forma gibt es einen Geschäftsführer, dessen Aufgabe besteht meist nur darin den Briefkasten zu leeren.

Bedauerlicherweise ist es nur schwer möglich, die jeweiligen Hintermänner ausfindig zu machen, um von ihnen das investierte Geld zurückholen zu können. Mit verschachtelten Briefkastenstrukturen und anonymen Cold-Calling – Vertriebsoperationen ist es für betrogene Anleger sehr schwierig mitunter auch unmöglich, dass verlorene Gelder zurückbekommen oder der verantwortlichen Drahtzieher habhaft zu werden.

Ohne Bankverbindung würde es den Betrügern nicht gelingen Milliarden Euro einzusammeln.

Da aufgefallen ist, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten, haben ESK Rechtsanwälte für betroffene Anleger Klage eingereicht. Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten.

Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages.

Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.

•Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.

Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.

Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.

Chancen

Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäsche im Raum. Nach unserer Einschätzung stehen die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen, denn bei ihrer Anlageentscheidung verlassen sich viele Anleger auch auf seriöse Bankadressen.

„Bei Anlagebetrug besteht auch immer der Verdacht der Geldwäsche“.

Deshalb sind Banken gehalten, um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, ihre Kunden vor Kontoeröffnung genau zu überprüfen.

Für den ESK stellt sich die Frage, hätte der Bank bei den ihr vorgeschriebenen Nachforschungen nicht auffallen müssen, dass die betreffende Firma für ihre Tätigkeit über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde verfügte? Hätte die Bank, dann möglicherweise die Eröffnung eines Kontos ablehnen müssen? Wenn Geldgeschäfte ohne die Erlaubnis der jeweiligen Aufsichtsbehörde bekannt werden, müsste eigentlich dem Verdacht auf Geldwäsche nachgegangen werden.

Anlagebetrug und Geldwäsche benötigen in der Regel immer die Dienstleistungen von Banken.

Um zu verhindern, dass Banken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden, wurden in fast allen Teilen der Welt Regeln eingeführt. So sind alle Finanzunternehmen in der EU verpflichtet, Geldwäsche zu verhindern. Das Gesetz umfasst auch Unternehmen und Fachleute außerhalb des Finanzsektors wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Glücksspielunternehmen und andere.

Dieses Gesetz verlangt von den Banken sich über die Geschäfte und Transaktionen ihrer Kunden genau zu informieren.

Das gilt nicht nur für die Kontoeröffnung sondern auch für die laufende Geschäftsbeziehung. Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wurde, sollte sie beendet werden, wenn die Bank nicht über ausreichende Kenntnisse des Kunden verfügt.

Den Anlegern wird stets geraten, sich bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde darüber zu informieren ob ein Unternehmen bei dem man ein Investment plant, auch berechtigt ist die Angebotene Dienstleistung zu erbringen. Ein Anleger kann somit aber auch erwarten, dass sich eine Bank, bei der er sein Investment einzahlt, auch Gewissheit darüber verschafft hat, dass der Kontoinhaber über die entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt.

Es ist nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft.

Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.

•Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit eines Unternehmens hätte die Bank eigentlich keine Geschäftsbeziehung eingehen dürfen.

•Aus der Tatsache, dass so ein Unternehmen über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügt, muss sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben.

•Interessant ist auch immer, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich beim Anlagebetrug wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.

•Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen ein Konto eröffnet und zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt, setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.

•Die Bank bekommt von demjenigen der für das jeweilige Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung eines Geschäftskontos stellte einen gültigen Ausweis vorgelegt. Darüber hinaus muss sich die Bank durch Vorlage entsprechender Dokumente davon überzeugen, dass die den Antrag auf Eröffnung eines Kontos stellende Person auch tatsächlich befugt ist dieses Unternehmen zu vertreten.

Zusätzlich muss die Bank kontrollieren, wem mehr als 25 Prozent des Unternehmens gehören und ob jemand einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt. Außerdem muss sich die Bank über den Geschäftszweck des Unternehmens, zum voraussichtlichen Umsatz und die Rolle der von der Bank dabei zu erbringenden Dienstleitungen, ausgiebig informieren.

Die Bank welche für ein betrügerisches Unternehmen ein Konto eröffnet hat wird zu drängenden Fragen den ESK-Rechtsanwälten vor Gericht Rede und Antwort stehen müssen:

•Wer ist der wirtschaftliche Eigentümer?
•Gibt es eine Person die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt?
•Wo befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
•Wie lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
•Hat die Bank Maßnahmen ergriffen sich über bestehende Vermögenswerte der Gesellschaft zu informieren?
•Sind Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft eingeholt worden?
•Hat die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftstätigkeit dieses Unternehmens eingeholt?
•Warum ist der Bank dabei nicht die fehlende aber notwendige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde aufgefallen?
•Darüber hinaus haben sich oft Faktoren ergeben, zum Beispiel die Warnmeldungen einer Finanzaufsichtbehörde bezüglich des fraglichen Unternehmens, die auf ein hohes Risiko hindeuteten. Welche Maßnahmen hat die Bank ergriffen um der sich daraus ergebenden neuen Situation gerecht zu werden?
•Wie wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
•Wurde überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den vorliegenden Informationen über den Kunden übereinstimmten.
•Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto überwiesen haben, zu entschädigen?

Der Kapitalanleger braucht seine Hausbank um Überweisungen zu tätigen. Der Anbieter einer Kapitalanlage benötigt Bankkonten um Gelder zu sammeln und um sie weiterzuleiten.

Vermutet eine Bank, dass auf einem von ihr geführten Konto Gelder aus Kapitalanlagebetrug eingesammelt werden, so ist die Bank gut beraten dieses Konto zu kündigen und eine Geldwäschemeldung zu erstatten.

Tut sie das nicht, kann sich die Bank Schadensersatzpflichtig gegenüber den Geschädigten machen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn schon Beschwerden geschädigter Anleger vorliegen oder entsprechende Berichte der Fachpresse und von Verbraucherschutzorganisationen missachtet werden.

Mitunter lassen sich Banken, vielleicht auch ohne dass sie es ahnen, von Kapitalanlagebetrügern in deren betrügerische Finanzgeschäfte involvieren. So mancher Bankmitarbeiter, der voreilig und nach nicht akribischer Prüfung des Antragstellers, ein Konto für diesen eröffnet, ist sich oft nicht bewusst, dass er seine Bank damit in erhebliche Schwierigkeiten bringen kann. Schadensersatz steht dann im Raum.

Ohne Bankverbindung ist es den Anlagebetrügern kaum möglich bei Anlegern Geld einzusammeln.

Kein Wunder, dass in den betreffenden Kreisen die Adressen von sogenannten weichen Banken gehandelt werden. Darunter sind Banken zu verstehen, von denen man weiß, dass sie selten ein Geschäft bzw. einen neuen Kunden ablehnen. Es kann also kein Zufall sein, dass immer wieder die gleichen Banknamen im Zusammenhang mit Anlagebetrug und Geldwäsche auftauchen.

Die betreffenden Banken werden aber auch immer mehr auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Wollen sie das vermeiden, ist es unbedingt erforderlich das die Banken die Geldwäschebestimmungen genauestens beachten. Die rechtzeitige Verdachtsmeldung von Seiten der Bank an die zuständigen Behörden, wird Schaden sowohl bei der Bank als auch bei den Anlegern in vielen Fällen verhindern.

Es gibt aber auch Banken, die sehr selten verdächtige Fälle bei den Behörden melden.

Sie haben oft Angst, damit in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu geraten, oder eben weniger Geschäft zu machen. Sie erweisen damit, ihrem Land, ihren Kunden, den Investoren und sich selbst, einen Bärendienst, denn durch diese lasche Haltung werden die Betrüger angezogen wie die Motten vom Licht. Banken dagegen, welche die Geldwäschevorschriften beinhart beachten, bauen den Betrügern damit eine kaum überwindbare Hürde auf und werden somit von ihnen gemieden.

Unseriöse Trading-Plattformen haben bereits massenweise deutsche Kunden abkassiert, teilweise mit enorm hohen Beträgen. Die eingesammelten Gelder bewegen sich im Milliardenbereich. „Die Kunden haben bei ihrer Anlageentscheidung auch der seriösen Bankadresse vertraut“.

Die Anleger vertrauten den Banken wohin sie ihr Geld überwiesen haben.

Leider haben sich viele Banken, wahrscheinlich nicht unbedingt mit allzu vielen Fragen und Überprüfungen bei der Kontoeröffnung für die verschiedenen Anbieter belasten wollen. Ansonsten hätte den Bankmitarbeitern auffallen müssen, dass viele solcher Kunden nicht im Besitz einer Genehmigung der zuständigen Finanzsaufsichtsbehörde waren.

Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen.

In den meisten Ländern unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz.

Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit zu melden.

Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.

Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit dieser Kunden hätte die Bank eigentlich keine Geschäftsbeziehung eingehen dürfen.

Aus der Tatsache, dass eine Gesellschaft über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben müssen. Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.

Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen ein Konto eröffnet und viel zu lange zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt, setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.

Fazit

Kapitalanlagebetrug und Geldwäsche funktioniert nur mit einem Konto bei einer Geschäftsbank. Die Bank darf die Verträge und Geschäfte nicht zu genau betrachteten und sich nicht daran stören, dass keine erforderliche Genehmigung einer Aufsichtsbehörde vorliegt. Die Bank muss auch dann noch die Füße still halten, wenn das Konto mehr oder weniger täglich leer geräumt wird und Transaktionen von Offshore-Unternehmen zu Offshore-Unternehmen erfolgen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat jetzt den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche veröffentlicht.

Der Gesetzentwurf setzt die Richtlinie (EU) 2018/1673 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche um.

Durch eine Neufassung des Geldwäsche-Tatbestands im Strafgesetzbuch soll Geldwäsche strafrechtlich effektiver bekämpft werden können. Der Nachweis von Geldwäsche soll künftig wesentlich einfacher sein. Der komplexe alte Tatbestand der Geldwäsche soll durch eine klare neue Strafvorschrift ersetzt und deutlich erweitert werden. Es soll nicht mehr darauf ankommen, dass Vermögenswerte aus ganz bestimmten Straftaten herrühren. Entscheidend wird dann nur noch sein, dass Vermögenswerte durch Straftaten erlangt wurden, ganz gleich ob durch Drogenhandel, Schutzgelderpressung, Menschenhandel, Betrug oder Untreue. Wenn der Täter die kriminelle Herkunft in Kauf nimmt und den Vermögenswert verbirgt oder verschleiert, soll der neue Tatbestand der Geldwäsche greifen. Das wird es Staatsanwaltschaften und Gerichten erheblich erleichtern, Geldwäsche nachzuweisen und Täter konsequent zur Verantwortung zu ziehen.“ (Quelle: bmjv.de Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

Der Gesetzentwurf enthält folgende Kernpunkte:
Jede Straftat kann Vortat der Geldwäsche sein: Der neu gefasste Straftatbestand soll künftig alle Straftaten als Vortaten der Geldwäsche einbeziehen. Das ist ein Paradigmenwechsel im deutschen Geldwäschestrafrecht. Durch den Verzicht auf den Vortatenkatalog wird künftig die Kriminalitätsbekämpfung in diesem Bereich deutlich effektiver. Das gilt insbesondere für den Bereich der organisierten Kriminalität, bei der Täter arbeitsteilig vorgehen und der Bezug zu bestimmten schweren Vortaten sich nicht immer feststellen lässt, so etwa bei der Rückverfolgung von verdächtigen Finanztransfers (sog. „follow the money“-Ansatz). Um diese anspruchsvolle Konstellation für die Strafverfolgungsbehörden zu lösen, kommen zukünftig neben Delikten der schweren und organisierten Kriminalität auch alle anderen Straftaten, durch die Vermögensgegenstände erlangt werden, als Vortaten in Betracht. Eine Geldwäsche-Strafbarkeit wird damit deutlich häufiger als bisher greifen. Delikte wie Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Betrug und Untreue kommen bisher als Vortaten der Geldwäsche nur in Betracht, wenn diese gewerbsmäßig oder durch Banden begangen wurden. Der Nachweis war in der Strafverfolgungspraxis oft schwierig. ( Quelle: bmjv.de)

Strafrahmen: Der Strafrahmen soll wie bisher bei Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe liegen. In besonders schweren Fällen, insbesondere wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, soll der Straftatbestand der Geldwäsche wie bisher sechs Monate bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe vorsehen. ( Quelle: bmjv.de)

Ermittlungsbefugnisse: Besonders grundrechtsrelevante Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden wie die Telekommunikationsüberwachung und die Onlinedurchsuchung sollen – wie bisher – bei schwerwiegenden Fällen der Geldwäsche bestehen. Die Einbeziehung auch leichter Kriminalität wäre unverhältnismäßig. ( Quelle: bmjv.de)

Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammern: Künftig sollen die Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte für Geldwäsche-Verfahren zuständig sein, soweit zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind. (( Quelle: bmjv.de)

•Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung begrüßt den Gesetzentwurf als wichtige Maßnahmen gegen die Anlagebetrüger und ist sich sicher, dass ein großer Teil dieser Betrugsbranche so viel Angst vor dem langen Arm der mit neuen Befugnissen agierenden Strafverfolgung hat, dass zumindest keine Deutschen Kunden mehr angeworben werden.

Betrogene Kunden die in Deutschland bei der Polizei Anzeige erstatten, bekommen dort von den Beamten in der Regel wenig Hoffnung gemacht. Die Ermittlungsbereitschaft hält sich da oft in überschaubaren Grenzen. Auch das wird sich hoffentlich ändern

Selbst wenn es den Ermittlungsbehörden einmal gelingt, einen der Betrüger zu fassen und vielleicht auch einen Teil der Beute sicherzustellen, haben die Opfer damit ihr Geld noch nicht zurück. Sie müssen auf zivilrechtlichem Wege klagen.

Viele Anleger glauben, dass sie mit ihrer Anlage einfach nur Pech gehabt haben.

Dass sie Opfer eines Betrugs geworden sind, merken sie in vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurde ihre investierten Gelder gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Die Anleger haben sich also nicht verspekuliert, sondern sie sind Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden.

Geschädigte berichten dem ESK Express Schutzbund gegen Geldvernichtung von der Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern, Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades zu generieren. Wenn beispielsweise der Trade eines Kunden „gewinnt“, wird der Countdown bis zum Ablauf beliebig verlängert, bis der Trade zu einem Verlust wird.

Wenn Kunden später versuchen, ihre ursprüngliche Einzahlung zurückzuziehen, stornieren die Handelsplattformen in machen Fällen die Abhebungsanforderungen der Kunden, lehnen eine Gutschrift auf ihrem Konto ab oder ignorieren ihre Telefonanrufe und E-Mails.

Da viele Anleger nicht über den Betrug mit binären Optionen informiert sind, glauben viele Betroffene bei Verlust ihres eingesetzten Kapitals, dass sie selbst Schuld seien und einfach Pech gehabt hätten. Dazu kommt noch, dass die betroffenen Anleger in der Regel nicht darüber informiert sind, wie ein solcher Betrug angegangen werden kann und mit welchen Rechtsmitteln das verlorene Geld eventuell wieder zurück geholt werden kann.

Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?

Ja. Wer Opfer eines Betrugs mit unregulierten binären Optionen wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.

Diejenigen, die hinter dem Betrug mit binären Optionen stehen, versuchen es so darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche gescheiterte Investition“ handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert ist, in Wirklichkeit Diebstahl war. Alles ist gelogen!

Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.

Die „ESK-Fördergemeinschaft Cyber-Betrug wird von einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Binäre Optionen.

Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.

Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

•Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund(at)email.de
express-inkasso.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu


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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 13.08.2020 - 09:10 Uhr
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