Kohleausstieg ist zu spät und zu teuer - Die nächste Bundesregierung muss das Gesetz nachbessern
(ots) - Das heute vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung kommentiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):
" Das Kohleausstiegsgesetz kommt zu spät, ist zu teuer und legt zukünftigen Regierungen unnötig Fesseln an. Die Bundesregierung und die Große Koalition haben eine goldene Gelegenheit verpasst, den gesellschaftlichen Konflikt um die klimaschädliche Kohleverbrennung zu befrieden. Wir werden die zukünftige Bundesregierung nach der Bundestagswahl 2021 auffordern, dieses unzureichende Gesetz nachzubessern, um den Kohleausstieg bis spätestens 2030 abzuschließen. Nur so erreicht Deutschland die im Pariser Klimavertrag vereinbarten Ziele zum Schutz vor der gefährlichen Erderhitzung. "
Das Gesetz soll heute Nachmittag noch vom Bundesrat verabschiedet werden.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner(at)duh.de
DUH-Pressestelle:
Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse(at)duh.de http://www.duh.de,
http://www.twitter.com/umwelthilfe, http://www.facebook.com/umwelthilfe,
http://www.instagram.com/umwelthilfe
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/4641844
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 03.07.2020 - 10:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1828108
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 28 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Kohleausstieg ist zu spät und zu teuer - Die nächste Bundesregierung muss das Gesetz nachbessern
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutsche Umwelthilfe e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).