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Polygon beantragt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung bei der Biotest AG

ID: 1827487


(ots) - Polygon Global Partners LLP verwaltet Investmentfonds, die insgesamt 859.610 Stammaktien und 1.750.000 Vorzugsaktien der Biotest AG halten. Dies entspricht ca. 6,59% des Grundkapitals der Gesellschaft.

Gestern haben die von Polygon verwalteten Fonds beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Ermächtigung zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung bei der Biotest AG gestellt.

Polygon schlägt darin drei Tagesordnungspunkte zur Beschlussfassung vor: (1) die Abberufung des kürzlich gewählten Aufsichtsratsmitglieds Herrn Xiaoying (David) Gao, (2) die Wahl eines geeigneten Nachfolgers, der frei von Interessenkonflikten ist und (3) die Einleitung einer Sonderprüfung zur Untersuchung der Umstände im Zusammenhang mit dem Vorschlag zur Wahl von Herrn Gao in den Aufsichtsrat.

Polygon hat diesen Antrag gestellt, weil der Vorstand der Biotest AG dem Verlangen von Polygon vom 10. Juni 2020 auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nicht entsprochen hat (vgl. Polygon Nachrichtendienstmitteilung vom 11. Juni 2020).

Polygon hatte bereits am 20. April 2020 einen Gegenantrag zu Top 3 der ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai 2020 gestellt, der die Umstände der von Vorstand und Aufsichtsrat von Biotest abgegebenen Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex[1] im Zusammenhang mit dem Wahlvorschlag im Hinblick auf Herrn Gao in den Aufsichtsrat betraf. Er hatte die Durchführung einer Sonderprüfung dieser Umstände zum Gegenstand (vgl. Polygon Nachrichtendienstmitteilung vom 6. Mai 2020).

Die Zweifel hinsichtlich Herrn Gao ergeben sich aus der Tatsache, dass er als Chief Executive Officer und Vice Chairman des Verwaltungsrats eines wesentlichen Konkurrenten der Biotest AG, des britischen Blutplasmaunternehmens Bio Products Laboratory Ltd. (BPL) tätig ist. BPL ist ebenfalls eine Konzerngesellschaft der chinesischen Investmentfirma Creat Group, die der indirekte Mehrheits-, aber kein vertraglich beherrschender Aktionär der Biotest AG ist.





Polygon ist der Ansicht, dass es im Interesse aller Biotest-Aktionäre liegt, Herrn Gao aufgrund seiner Position bei einem wesentlichen Wettbewerber als Mitglied des Aufsichtsrats unverzüglich abzuberufen. Darüber hinaus duldet die Sonderprüfung keinen Aufschub, weil andernfalls unumkehrbare Tatsachen zum Nachteil der Gesellschaft geschaffen werden könnten.

[1] Der Deutsche Corporate Governance Kodex sieht in Ziffer 5.4.2/C12 vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats eines Unternehmens keine Organmitglieder sein oder Beraterfunktionen bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben sollen und in keiner persönlichen Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber stehen sollen.

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Polygon Global Partners LLP (ir(at)polygoninv.com)

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OTS: Polygon Global Partners LLP

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Datum: 01.07.2020 - 12:37 Uhr
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