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DJV warnt vor Veröffentlichung von Rechercheanfragen

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(ots) - DJV warnt vor Veröffentlichung von Rechercheanfragen

Journalisten-Vorsitzender hält Drostens Schritt in Teilen für "völlig inakzeptabel"

Osnabrück. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) hat davor gewarnt, dem Beispiel des Charité-Virologen Christian Drosten zu folgen und kritische Rechercheanfragen eigenständig zu veröffentlichen. Der DJV-Vorsitzende Frank Überall erklärte in der "Neuen Osnabrücker Zeitung", "es ist unüblich, solche Anfragen zu veröffentlichen - vor allem dann, wenn es um exklusive und investigative Themen geht. Wenn zusätzlich auch noch persönliche Daten von Journalistinnen oder Journalisten wie eine Mobilnummer veröffentlicht werden, ist das völlig inakzeptabel", kritisierte Überall.

Der DJV-Chef erklärte, zwar könne im Ausnahmefall ein besonderes öffentliches Interesse an einer Rechercheanfrage bestehen - "beispielsweise, wenn sie beleidigend ist oder man den objektiven Eindruck gewinnen muss, dass Suggestivfragen gestellt werden". Im Zweifel würde er aber nie den konkreten Wortlaut veröffentlichen, sondern nur den Umstand der Anfrage und gegebenenfalls ein herausgehobenes Zitat.

Drosten hatte die vollständige E-Mail-Anfrage eines "Bild"-Reporters auf Twitter gepostet und mit dem Hinweis versehen, dass er sie als tendenziös empfinde und nicht beantworten werde. Die "Bild" hatte ihn mit kritischen Aussagen anderer Wissenschaftler zu Details einer Corona-Studie konfrontiert und um kurzfristige Stellungnahme gebeten.

Später löschte Drosten den Tweet und ersetzte ihn durch einen ohne Kontaktdaten des Ressortleiters. Auch dies kann rechtlich verschieden bewertet werden. Der gängigen Rechtsprechung zu Folge kann das unautorisierte Veröffentlichen persönlich andressierter Mails wie auch eines Briefes auch dann unzulässig sein, wenn es sich um einen geschäftlichen Vorgang handelt. Verletzt wird in der Regel zumindest das Persönlichkeitsrecht. Für private Schreiben gilt dies umso mehr. Auch die Frage nach dem Urheberrecht kann gestellt werden. Die Anforderungen für Ausnahmen sind hoch. Sie setzen ein überragendes öffentliches und nicht nur persönliches Interesse voraus. Es drohen Unterlassung und Schadenersatz.





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