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Als Pferdehalter schützt die Pferdeversicherung Tier und Halter vor Schäden

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Die Pferdeversicherung ist umfangreich von den Leistungen.


(IINews) - Pferde sind große und eindrucksvolle Tiere. Sie gelten als friedfertig und sind dem Mensch ein treuer Freund. Für diejenigen, die sich mit dem Pferd nicht täglich auseinandersetzen, bedeutet ein Pferd aber auf Grund seiner Größe oder seines schreckhaften Wesens eine subjektive Gefahr für den Außenstehenden Laien.

Mit dem Pferd verhält es sich genauso wie mit dem Hund - der Pferdehalter muss eine spezielle Pferdeversicherung abschließen, die alltäglichen Risiken im Umgang mit dem Pferd absichert. Der Versicherungsschutz besteht nämlich nicht über die private Haftpflichtversicherung, auch der Pferde- oder Reitsport nur als Hobby betrieben wird.

Informationen zur Pferdeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdeversicherung.html

Wer eine Pferdeversicherung zur Vorbeugung von Schadensfällen abschließt, sollte auf die entsprechenden Deckungssummen achten. Der Versicherungsschutz kann sich auf bis zu 15 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden erstrecken.

Gerade im Bereich von Personenschäden kann die Pferdeversicherung nicht hoch genug eingerichtet sein, denn wenn durch einen Unfall mit Pferd ein unbeteiligter Dritter eine Vollinvalidität erleidet, muss der Halter des Pferdes dafür auch lebenslang haften.

Sachschäden stellen die häufigere Schadensart dar, die durch die Pferdeversicherung reguliert werden müssen. Oftmals handelt es sich dabei um beschädigte Boxen oder Tore, bedingt durch Huftritte oder Zäune und Gatter, die dem Bewegungsdrang nicht standgehalten haben. Zerbissene Decken, Gurte oder Zaumzeug stehen ebenfalls hoch in der Schadensliste.

Manchmal können Sachschäden auch mal höher ausfallen. Dieses ist insbesondere der Fall, wenn ein Pferd am Straßenverkehr teilnimmt und es aufgrund des Verhaltens des Pferdes zu einem Unfall z. B. mit einem PKW kommt. Hier ist die Pferdeversicherung von allergrößter Bedeutung.

Vermögensschäden treten eher seltener auf, können aber auch zu einer hohen Forderung gegen den Pferdehalter führen. Bei einem Vermögensschaden kommt nicht zu einem Personen- oder Sachschaden, sondern es wird lediglich "Vermögen" geschädigt. Wenn z. B. Pferde von einer Weide ausbrechen und eine nahe gelegene Landstraße als Weideplatz nutzen, kommt es in der Regel zum Einsatz von Polizei, Veterinären und Feuerwehr. Diese Kosten werden dem Pferdehalter dann in Rechnung gestellt, ebenso wie die Kosten von Verkehrsteilnehmer, die durch die zeitliche Verzögerung einen finanziellen Schaden erlitten haben, z. B. Lohnausfall.





Bildquelle: K.-H. Laube, www.pixelio.de

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Datum: 22.03.2010 - 10:01 Uhr
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