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Urteil des EuGH zum Widerruf von Kreditverträgen ? aktuelle Relevanz in der Corona-Krise

ID: 1807303

(LifePR) - braucher in klarer und prägnanter Form über die Modalitäten zur Berechnung der Widerrufsfrist informiert werden muss. Dem genügt der insbesondere von Banken genutzte sogenannte Kaskadenverweis nicht. Dieser ist dadurch gekennzeichnet, dass in der erforderlichen Widerrufsbelehrung lapidar auf die Regelung in § 492 Abs. 2 BGB verwiesen wird, allerdings ohne genauere Ausführungen. Dies genügt den rechtlichen Anforderungen nach dem Urteil des EuGH nicht, da der Verbraucher auf Grund einer solchen Formulierung weder den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung bestimmen noch überprüfen kann, ob der von ihm abgeschlossene Vertrag alle erforderlichen Angaben enthält. Erst recht ist für den Verbraucher nicht ohne Weiteres ersichtlich, ob und wann die Widerrufsfrist zu laufen begonnen hat.
Relevant für viele Kreditnehmer ist, dass diese vom EuGH als verbraucherrechtswidrig angesehene Formulierung von zahlreichen Unternehmen in den vergangen 10 Jahren verwendet wurde. Dies betrifft vor allem Immobiliendarlehen und Pkw-Darlehen, aber auch sonstige Konsumkreditverträge. Nach der neuen Rechtsprechung des EuGH können solche Kreditverträge auch nach Jahren widerrufen werden mit der Folge, dass ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Kreditvertrag im Wege der Rückabwicklung des Vertrages möglich ist. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Krisensituation wird dies für zahlreiche Kreditnehmer von praktischem Interesse sein.
Sie haben einen Kreditvertrag und möchten diesen widerrufen? Kontaktieren Sie uns gerne und wir prüfen ihren Fall individuell auf seine Chancen und Risiken. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte beraten sie engagiert unter 0211-43 53 33 00.
Der Autor Stefan Daubner ist Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht sowie Miet- und WEG-Recht und Partner bei Busekist Winter & Partner in Düsseldorf. Über das Anwaltsnetzwerk Eurojuris pflegt er enge Kontakte mit Kollegen weltweit und arbeitet laufend an internationalen Mandaten.





Das Anwaltsnetzwerk für den Mittelstand. Gemeinsame Mandate, geteiltes Know-how und Kollegen, die zu Freunden werden.
Eurojuris ist das führende internationale Netzwerk mit mehr als 600 unabhängigen Anwaltskanzleien in Europa, den USA, Asien und darüber hinaus. In Deutschland sind wir über 450 Anwältinnen und Anwälte in 80 Kanzleien. Unsere Mitglieder machen sich für ihre mittelständischen Mandanten stark, seien es Unternehmen oder Privatpersonen, sowohl auf nationalem als auch internationalem Parkett. In unseren Kanzleien arbeiten Fachanwälte in den unterschiedlichsten Spezialgebieten. Wir sind in Deutschland und international eng vernetzt und arbeiten immer da zusammen, wo wir uns bei der Mandatsarbeit gegenseitig unterstützen können. Auf diese Weise finden unsere Mandanten den passenden Anwalt für jede individuelle Fragestellung. Genau da, wo Sie uns brauchen.

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Datum: 06.04.2020 - 17:54 Uhr
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4.2020 (lifePR) - Der EuGH hat sich in einem bahnbrechenden Urteil weiter für die Rechte der Verbrau



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