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Tierhalterhaftpflicht: Müssen Hundebesitzer eine Versicherung abschließen?

ID: 180706

In einigen deutschen Bundesländern besteht inzwischen ein genereller Zwang zum Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung für alle Hundebesitzer.


(IINews) - In einigen deutschen Bundesländern besteht inzwischen ein genereller Zwang zum Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung für alle Hundebesitzer. Dort müssen kleine wie auch große Hunde versichert sein. In anderen Gegenden müssen nur bestimmte Rassen, oder etwa als Kampfhunde eingestufte Tiere, versichert werden. Die Regelungen unterscheiden sich allerdings von Bundesland zu Bundesland, teilweise gibt es in einzelnen Städten und Gemeinden strengere Regelungen. Wenn man dann keine entsprechende Hundehalter-Haftpflichtversicherung nachweisen kann, droht ein Bußgeld. Die private Haftpflichtversicherung reicht nicht aus. Ungeachtet der gesetzlichen Regelung sollte jeder Hundebesitzer ohnehin für sein Tier eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen, um sich selbst vor finanziellen Risiken zu schützen.

Welche Haftungsrisiken bestehen?
Auf Grund der sogenannten Gefährdungshaftung müssen Hundebesitzer generell für alle Schäden aufkommen, die ihr Hund anrichtet - selbst dann, wenn den Hundehalter kein eigenes Verschulden trifft. Schäden kleinerer Art können der verdreckte weiße Teppich des Nachbarn sein, wenn Bello seine Schnauze oder Pfoten daran gesäubert hat. Teurer wird es, wenn der Vierbeiner urplötzlich ausbüchst, auf die Straße läuft und ein Auto dadurch einen Verkehrsunfall auslöst. Im Zweifel muss der Hundebesitzer für sämtliche Kosten aufkommen, wenn er keine entsprechende Versicherung nachweisen kann. Ein Extremfall sind natürlich Personenschäden, etwa wenn ein Hund zubeißt. Diese stellen zwar die Ausnahme unter den Schadenfällen dar, sind aber dafür umso teurer.

Welche Absicherungsmöglichkeiten gibt es?
Über das Internet kann eine entsprechende Police mit einer ausreichenden Versicherungssumme bereits ab etwa 40,- Euro jährlich abgeschlossen werden. Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung prüft den Schadenfall und übernimmt die Kosten, wenn der Schadenersatzanspruch gerechtfertigt ist. Selbst für sogenannte Kampfhunde werden inzwischen ähnlich günstige Angebote von einigen Versicherungsgesellschaften angeboten. Neben einem günstigen Preis sollten Hundehalter auch auf die Höhe der Versicherungssumme achten. Verbraucherschützer empfehlen meist eine Absicherungshöhe von mindestens 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.




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Datum: 18.03.2010 - 15:09 Uhr
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