InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

3M Exporte im Rahmen geltender Ausfuhrbestimmungen

ID: 1805001

COVID-19 - Export von Schutzprodukten aus 3M Distributionszentrum Jüchen


(PresseBox) - Das Multitechnologieunternehmen 3M ist weltweit einer der größten Hersteller von Schutzausrüstung. Aus dem Europäischen Distributionszentrum von 3M in Jüchen werden die Produkte für Deutschland und Europa verteilt. Aufgrund von Medienberichten ist der Eindruck entstanden, dass 3M Atemschutzmasken zu seinem eigenen Vorteil aus Deutschland ausführt und so die einheimische Versorgung mit diesen Produkten erschwert. Das Gegenteil ist der Fall: 3M hat, ohne eigene Atemschutzmasken-Produktion in Deutschland, zusätzlich fast 20 Millionen Masken für das deutsche Gesundheitswesen importiert und bereitgestellt. Damit leistet 3M einen wichtigen Beitrag, um insbesondere medizinisches Personal vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen.

Am 19./ 20. März 2020 hat die Zollbehörde Mönchengladbach eine für den Export in die Schweiz angemeldete Warensendung standardmäßig überprüft. In einer Mediendarstellung wurde kurz danach berichtet, 3M habe versucht, medizinische Schutzprodukte unter Umgehung der aktuellen Bestimmungen zu exportieren. Dies entspricht nicht den Tatsachen, was zwischenzeitlich auch von der Zollbehörde bestätigt wurde.

Tatsächlich handelte es sich bei der Überprüfung um eine routinemäßige, sogenannte ?Beschaumaßnahme?. Die betroffene Lieferung beinhaltete 3M Produkte für den industriellen Einsatz: Neben Schleifmitteln und Klebebändern auch Arbeitsschutzprodukte.

Es wurden keine Produkte vom Zoll ?sichergestellt? oder ?beschlagnahmt?. Das bestätigt auch die zuständige Zollbehörde in Mönchengladbach. Die Lieferung war für den Export in die Schweiz vorgesehen und ordnungsgemäß angemeldet. Ein Versand in die USA war zu keiner Zeit geplant.

Für 3M hat die Einhaltung von nationalen und internationalen Bestimmungen und Gesetzen höchste Priorität. Die Zollbehörde Mönchengladbach hat bestätigt, dass kein rechtswidriges Handeln von 3M vorliegt.

Täglich erreichen uns Bestellungen und Anfragen von Regierungen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Sicherheitsbehörden aus ganz Europa. Obwohl wir alles Erdenkliche versuchen, den aktuellen Bedarf zu decken, überschreitet die Nachfrage nach Schutzprodukten bei Weitem die Produktionskapazitäten der Hersteller.





In diesem Zusammenhang möchten wir erneut unterstreichen, dass wir die Preise für Schutzmasken, vor dem Hintergrund der aktuellen Coronakrise, nicht erhöht haben. Allerdings haben wir auch keinen Einfluss auf die Preisgestaltung von Händlern.

Hintergrund: 3M Reaktion auf das Coronavirus

Seit dem ersten Ausbruch von COVID-19 hat 3M seine globale Produktion von N95-Atemschutzmasken auf ein maximales Niveau von über 1,1 Milliarden pro Jahr oder fast 100 Millionen Atemschutzmasken pro Monat verdoppelt. Ein Großteil der Mengen wird zur Unterstützung staatlicher Notfallprogramme eingesetzt, vor allem zum Schutz der Mitarbeiter im Gesundheitswesen. Weitere Mengen werden mit Priorität Branchen bereitgestellt, die bei dieser Pandemie ebenfalls von zentraler Bedeutung sind, darunter Energie-, Lebensmittel- und Pharmaunternehmen.

3M arbeitet mit Regierungen, medizinischen Stellen und Kunden auf der ganzen Welt zusammen, um Lieferungen so schnell wie möglich dorthin zu bringen, wo sie am dringendsten benötigt werden. Viele Regierungen haben inzwischen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene den Ausnahmezustand ausgerufen. Diese Maßnahmen, in Verbindung mit der steigenden Zahl der bestätigten COVID-19-Fälle, führen zu einer deutlich erhöhten Nachfrage nach 3M-Produkten durch Kunden im Gesundheitswesen und Regierungsbehörden.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 30.03.2020 - 12:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1805001
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Neuss


Telefon:

Kategorie:


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 19 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"3M Exporte im Rahmen geltender Ausfuhrbestimmungen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

3M Deutschland GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von 3M Deutschland GmbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.210
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 2
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 27


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.