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Klimagesetz der EU-Kommission nicht ausreichend für Klimaneutralität 2050

ID: 1797736


(ots) - Kommender Entwurf des EU-Klimagesetzes bleibt weit hinter
Erwartungen zurück - DUH fordert Emissionsbudget auf Basis der Wissenschaft,
Abschaffung fossiler Subventionen, Verbot fossiler Infrastrukturförderung und
unabhängigen Sachverständigenrat - Mitgliedstaaten und Europäisches Parlament
müssen jetzt nachbessern

Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) fehlen bei dem von der Europäischen Kommission
vorgeschlagenen EU-Klimagesetz essentielle Bestandteile für die Umsetzung der
Klimaneutralität bis 2050. Der DUH liegt eine Vorabversion des Gesetzentwurfs,
der morgen veröffentlicht wird, vor.

Das Gesetz soll als übergeordneter Rahmen für die EU-Klimapolitik dafür sorgen,
dass alle Wirtschaftssektoren und Politikbereiche auf das Ziel der
Treibhausgasneutralität hinwirken. Die Kommission plant, sich weitreichende
Befugnisse hinsichtlich der Bestimmung klimapolitischer Zwischenziele ab 2030 zu
geben. Ein verbindliches EU-Emissionsbudget ist im Gesetz nicht verankert, auch
gibt es keinen unabhängigen Sachverständigenrat, um die EU-Klimapolitik
wissenschaftlich zu begleiten.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner kommentiert: "Das Klimagesetz
kann in seiner aktuellen Form nicht als das fehlende Dach der europäischen
Klimapolitik dienen. Die Kommission hat die Chance verpasst, verbindliche
Zwischenziele festzulegen und eindeutig klimaschädliche Praktiken, wie die
Förderung einer fossilen Infrastruktur zu beenden. Es obliegt jetzt dem
Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten aus dem Vorschlag ein
zukunftsfähiges Klimagesetz zu machen. Mit der ab Juli beginnenden
EU-Ratspräsidentschaft muss sich Deutschland für eine zügige Anhebung der
EU-Klimaziele und ein starkes Klimagesetz einsetzen."

Der Gesetzesvorschlag ist mit nur elf Artikeln und zwölf Seiten außergewöhnlich
kurz für ein Gesetz dieser Tragweite. Neben dem Ziel der Klimaneutralität ist




die einzig große Neuerung eine weitreichend neue Kompetenz der Kommission, ab
2030 klimapolitische Zwischenziele zu bestimmen. Die Kommission plant, diese
künftig per delegierten Rechtsakt zu erlassen. Auch die Mechanismen zur
Ausrichtung aller Politikbereiche auf die Klimaneutralität bleiben wenig
konkret. Die Kommission will zwar jeden neuen Gesetzesvorschlag auf seine
Vereinbarkeit mit der Klimaneutralität prüfen. Eindeutig klimaschädliche
Praktiken wie fossile Subventionen oder die Finanzierung neuer Gasinfrastruktur
werden jedoch nicht angegangen.

Dazu Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz: "Die Klimaziele
der EU müssen sich an einem Emissionsbudget ausrichten, das mit dem 1,5 Grad
Ziel kompatibel ist. Notwendig ist dafür eine Emissionsminderung von mindestens
65 Prozent bis 2030 und die Erreichung der Treibhausgasneutralität schon
deutlich vor 2050. Wissenschaftliche Kriterien sollten die Basis für die
Zwischenziele sein und von einem unabhängigen Sachverständigenrat überprüft
werden."

Hintergrund:

Der Gesetzesentwurf ist von der Kommission für den 04. März 2020 angekündigt. Er
soll direkt am Folgetag im Ratstreffen der EU-Umweltminister und im
Umweltausschuss des Parlaments diskutiert werden. Nach dem ordentlichen
Gesetzgebungsverfahren der EU müssen das Parlament und der Rat sich auf einen
gemeinsamen Text einigen. Diese Verhandlungen werden sich voraussichtlich noch
einige Monate hinziehen. Die DUH fordert die europäischen Ko-Legislatoren auf,
diese Zeit zur Stärkung des EU-Klimagesetzes zu nutzen.

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer

0160 90354509, mueller-kraenner(at)duh.de

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz

0160 4334014, zerger(at)duh.de

DUH-Pressestelle:

Marlen Bachmann, Thomas Grafe

030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe,
www.instagram.com/umwelthilfe

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4536323
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 03.03.2020 - 12:12 Uhr
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