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Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist verfassungswidrig

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(LifePR) - en zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist laut ARAG Experten nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren (BVerfG, 2 BvR 2347/15, 2 BvR 651/16, 2 BvR 1261/16, 2 BvR 1593/16, 2 BvR 2354/16, 2 BvR 2527/16).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BVerfG .



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Datum: 26.02.2020 - 11:15 Uhr
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26.02.2020 (lifePR) - Das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst ein Rech



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