Stegemann/Thies: Landwirte vor Dürreschäden besser schützen
(ots) - Bundestag will Steuerreduzierung für Dürreversicherungen
beschließen
Der Bundestag will am heutigen Donnerstag in 2./3. Lesung die Änderung des
Versicherungsteuergesetzes beschließen. Die Steuer auf Versicherungen gegen
Dürreschäden soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 von 19 Prozent der
Versicherungsprämie auf 0,03 Prozent der Versicherungssumme gesenkt werden. Dazu
erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert
Stegemann, und der zuständige Berichterstatter Hans-Jürgen Thies:
Albert Stegemann: "Die Dürre und Trockenheit in den letzten Jahren haben
deutlich gemacht, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte besser für
Krisenzeiten gerüstet sein müssen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat daher seit
langem gefordert, die Versicherungsteuer abzusenken. Die Absenkung der Steuer
auf Versicherungen gegen Dürre- und Trockenschäden von 19 Prozent der
Versicherungsprämie auf 0,03 Prozent der Versicherungssumme hilft Landwirten,
besser eigenbetriebliche Risikovorsorge zu betreiben."
Hans-Jürgen Thies: "Mit der beschleunigten Gesetzesänderung können viele
Landwirte noch dieses Erntejahr von günstigeren Prämien profitieren. Darüber
hinaus werden wir die Versicherungsteuer rückwirkend senken, sodass alle ab dem
1. Januar 2020 geschlossenen Verträge von der Gesetzesänderung erfasst werden.
Gleichzeitig ist es uns gelungen, im Begründungsteil des Gesetzes klarzustellen,
dass auch sogenannte Wetterindexversicherungen steuerlich begünstigt werden. Auf
dieser Grundlage ist nun die Versicherungswirtschaft gefordert, attraktive
Versicherungen gegen Ernteausfälle auf den Markt zu bringen. Mit der notwendigen
Zustimmung des Bundesrates wird die Gesetzesänderung bis Ende März in Kraft
treten."
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Datum: 13.02.2020 - 10:28 Uhr
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