Kritik an Personalabteilung kein Kündigungsgrund
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(LifePR) - ifePR) - Eine deutliche Kritik an der Personalabteilung in Form einer internen Dienstaufsichtsbeschwerde an den Vorstand ist bei berechtigtem Anlass kein Kündigungsgrund. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil das Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az.: 8 Sa 483/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LAG Düsseldorf .
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Datum: 12.02.2020 - 11:30 Uhr
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