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Jeder zweite Antrag auf Arbeitslosengeld wird online gestellt / BA-Presseinfo Nr. 05

ID: 1788591


(ots) - Seit fünf Jahren können Bürger bei der Bundesagentur für Arbeit
(BA) Anträge auf Arbeitslosengeld (ALG I) online einreichen. Mittlerweile wird
fast jeder zweite Antrag digital gestellt.

Seit 2015 können Kunden das Arbeitslosengeld online beantragen. Seither ist der
Anteil der digital eingegangenen Anträge deutlich gestiegen. Verzichteten im
ersten Jahr lediglich zehn Prozent der Antragsteller auf die Papierform, ist der
Anteil der online eingegangenen Anträge auf knapp 50 Prozent der insgesamt 2,4
Millionen ALG I Anträge gestiegen. Einen Online-Antrag bequem von zuhause aus
auszufüllen und zu übersenden wird zusehends zur Regel.

So viel online wie möglich...

Im Mai letzten Jahres ist auch das Portal-Angebot für Kunden im Bereich der
Jobcenter live gegangen. Der Schwerpunkt liegt hier im Bereich der
Leistungsgewährung: Registrierte Kunden der Jobcenter können beispielsweise
ihren Weiterbewilligungsantrag inklusive Anlagen online einreichen. Die BA
erweitert kontinuierlich ihre digitalen Angebote: So bietet auch die
Familienkasse Kindergeldberechtigten seit Mitte letzten Jahres die Möglichkeit,
Veränderungsmitteilungen (wie eine neue Adresse nach einem Umzug) direkt
elektronisch zu erfassen.

... aber es geht noch viel mehr:

Dr. Markus Schmitz, CIO der BA, sieht die BA bei der Umsetzung ihrer
Online-Strategie auf dem richtigen Weg: "Wir freuen uns, dass die Bürger unsere
Online-Angebote mehr und mehr nutzen. Aber es geht noch mehr: Was ich mir
wünsche, ist die geplante Umsetzung eines Gesetzentwurfes im Sozialgesetzbuch.
Denn dann könnten wir endlich auch im Sinne der Nachhaltigkeit auf den
zusätzlichen postalischen Versand von über 1,1 Millionen ALG-Bescheiden
verzichten, die wir heute bereits online zustellen. Wenn dann auch noch das
Unterschriften-Erfordernis abgeschafft würde, könnten wir viele Online-Anliegen




auch komplett medienbruchfrei anbieten." Bestimmte Dokumente und Anträge (wie
etwa Anträge auf Kurzarbeitergeld, Kindergeld oder Kinderzuschlag) müssen Kunden
auch weiterhin ausdrucken und persönlich unterzeichnen. Das liegt daran, dass
eine handschriftliche Signatur in diesen Fällen gesetzlich vorgeschrieben ist.

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Bundesagentur für Arbeit
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Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse(at)arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/6776/4505256
OTS: Bundesagentur für Arbeit (BA)

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell


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Datum: 29.01.2020 - 09:25 Uhr
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