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Luczak / Müller: Netzwerkdurchsetzungsgesetz praxistauglich weiterentwickeln

ID: 1785630


(ots) - Schutz vor Hass und Hetze im Netz mit Meinungsfreiheit in
Einklang bringen

Zur Veröffentlichung des Gesetzentwurfs zur Änderung des
Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Bundesjustizministerium
erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, sowie der für digitale Themen der
Rechtspolitik zuständige Berichterstatter Carsten Müller:

Jan-Marco Luczak: "Als Unionsfraktion wollen wir entschlossen gegen Hass und
Hetze im Netz vorgehen. Gleichzeitig muss die Meinungsfreiheit im Internet
selbstverständlich sichergestellt sein. Beides wollen wir in Einklang bringen.
Die Bundesregierung hat auf Druck der Union Ende letzten Jahres ein
Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität auf den
Weg gebracht. Wir haben dabei auch gefordert, das NetzDG mit Blick auf dieses
Spannungsverhältnis fortzuentwickeln. Das setzt das Bundesjustizministerium nun
um."

Bislang wissen Nutzer sozialer Netzwerke oft nicht, wie sie rechtswidrige
Inhalte an den Betreiber des sozialen Netzwerks melden können. Die Nutzer sollen
selbst dafür Verantwortung übernehmen, dass solche Inhalte schnell aus dem Netz
verschwinden. Deshalb ist es gut, wenn Meldewege künftig nutzerfreundlicher
ausgestaltet werden.

Natürlich wird es Streitigkeiten darüber geben, ob ein Inhalt rechtswidrig ist
oder nicht. Den Nutzern wollen wir daher einen möglichst unkomplizierten und
effizienten Weg zur Klärung zur Verfügung stellen. Hier ist der Vorschlag eines
Schlichtungsverfahrens ein guter Ansatz.

Verbesserte Meldewege und die Möglichkeit der privaten Schlichtung werden mit
der Einführung eines sogenannten Gegenvorstellungsverfahrens sinnvoll ergänzt.
Mit dem Ziel, Meinungsfreiheit umfassend zu gewährleisten, müssen wir den
Nutzern immer auch eine Möglichkeit eröffnen, sich gegen die Entscheidung des




Plattformbetreibers zu wehren."

Carsten Müller: "In unserem Positionspapier hatten wir bereits im November 2019
eine Reihe von Forderungen zur Fortentwicklung des NetzDG aufgestellt. Dazu
zählt, dass wir uns gegen eine Klarnamenpflicht ausgesprochen haben. Wir setzen
stattdessen auf Anreize durch die sozialen Netzwerke zur Verwendung von
Klarnamen. Auf diese Weise kann in der Praxis der Ermittlungsaufwand sowie der
Umfang der Datenherausgabe durch die Diensteanbieter erheblich verringert
werden. Wir werden im weiteren Verfahren einige Ergänzungsvorschläge zum Entwurf
vorlegen.

Insgesamt bildet der vorliegende Entwurf die bisherigen Ergebnisse der Debatte
zum NetzDG noch lückenhaft ab. Dennoch bietet der Gesetzentwurf gute Ansätze
beim Kampf gegen Hass und Hetze im Netz. Ob die Regelungsvorschläge
praxistauglich sind, werden wir nun intensiv prüfen."

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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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Datum: 16.01.2020 - 14:13 Uhr
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