Energetische Gebäudesanierung: Dachdecker stehen bereit
(ots) - Kurz vor Jahresende 2019 haben Bundestag und Bundesrat den
Steuerbonus für energetische Sanierungen durchgewunken. Damit ist das geänderte
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 wie geplant zum 1. Januar
2020 in Kraft getreten. Für Hausbesitzer bedeutet das Steuer-Erleichterungen für
zahlreiche Sanierungsmaßnahmen. Der Steuerbonus gilt für 10 Jahre. Der
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) zeigt sich erfreut: "Wir
haben ja schon fast nicht mehr daran geglaubt, aber dann hat der Bundesrat mit
seiner Zustimmung doch noch den Weg frei gemacht für mehr Klimaschutz.
Eigenheimbesitzer können sich jetzt über Steuervorteile freuen und Dachdecker
über Aufträge, die nicht nur den Geldbeutel füllen, sondern unser Gewerk zu
einem wichtigen Erfüller des Klimaschutzprogramms machen. Nun muss allerdings
schnell Klarheit zum Beispiel über die genauen Anforderungen geschaffen werden.
Hier darf jetzt nicht wieder nutzlose Zeit für unnötige Bürokratie verschwendet
werden. Das Dachdeckerhandwerk steht jedenfalls bereit, für besser gedämmte
Häuser zu sorgen!", macht ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk deutlich.
Konkrete Fördermaßnahmen
Steuerlich gefördert werden zahlreiche energetische Sanierungsmaßnahmen: Sie
reichen von der Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken über die
Erneuerung der Fenster, Außentüren, Heizungs- und Lüftungsanlagen bis hin zum
Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und
Verbrauchsoptimierung. Auch die Optmierung bestehender Heizungsanlagen, sofern
diese älter als zwei Jahre sind, fällt unter die Förderung. Der Steuerbonus gilt
sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für umfassende Sanierungen. Durchgeführt
werden müssen die Sanierungen von einem Fachunternehmen, laut Bundesrat die
Gewerke, die in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt sind und deren
Tätigkeitsgebiet die energetischen Maßnahmen umfasst. Beantragt wird der Bonus
mit der jährlichen Einkommensteuererklärung.
Mehr KfW-Mittel
Auch das aktuelle Aufstocken der KfW-Fördermittel im Bereich "Energieeffizient
Bauen und Sanieren" begrüßt der Dachdeckerverband. Der Kreditbetrag steigt laut
KfW für Wohngebäude ab 24. Januar 2020 um 20.000 Euro auf 120.000 Euro. Für
Nicht-Wohngebäude erhöht sich der Tilgungszuschuss bei der Sanierung zum
Erreichen eines KfW-Effizienzhaus-Standards um 10 Prozent. "Auch das wird
helfen, den hohen Energieverbrauch vor allem älterer Gebäude zu senken. Optimal
wäre es, pro Jahr zwei Prozent des Gebäudebestands sanieren. Klingt wenig, ist
aber schon eine enorme Herausforderung", macht Bollwerk klar.
Bild Sanierung (Quelle: ZVDH): http://bit.ly/PM1-20-Sanierung
Über den ZVDH
Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. (ZVDH) vertritt als
Arbeitgeberverband die gemeinsamen fachlichen, wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Interessen des Dachdeckerhandwerks mit rund 15.400
Dachdeckerbetrieben, fast 100.00 Mitarbeitern und einem Jahres-Umsatz von über
10 Milliarden Euro (Stand 2019). Der ZVDH erstellt Fachregeln, Richtlinien und
Arbeitshinweise für das gesamte Tätigkeitsgebiet und arbeitet in zahlrei-chen
Gremien mit - auf nationaler wie europäischer Ebene. Unmittelbare Mitglieder des
ZVDH sind alle Landesinnungsverbände und Landesinnungen des Dachdeckerhandwerks
in Deutschland. Der ZVDH schließt Tarifverträge ab und koordiniert die
gesamtberufsständische Öffentlichkeitsarbeit. Er ist gemeinsam mit Holzbau
Deutschland - Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen
Baugewerbes - ideeller Träger der führenden Branchenmesse DACH+HOLZ
International. Die Geschäftsstelle des ZVDH ist in Köln.
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Datum: 14.01.2020 - 11:10 Uhr
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