InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Datenschutz: Daten-Deal mit den USA auf dem Prüfstand

ID: 1784311


(PresseBox) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft derzeit die Zulässigkeit des 2016 geschlossenen Privacy-Shield-Abkommens zwischen der EU und den USA. Es ist eine der wichtigsten Grundlagen für die Übermittlung personenbezogener Daten und für die Digitalwirtschaft extrem relevant.

Das Privacy-Shield-Verfahren ist aus datenschutzrechtlicher Sicht eine Art Selbstzertifizierungsmechanismus, dem sich US-amerikanische Unternehmen unterwerfen können. Damit soll ein ausreichender Schutz für die Verarbeitung von Personendaten von EU-Bürgern gewährleistet sein. Dieses Abkommen steht jetzt auf der Kippe. Die französische Nichtregierungsorganisation ?La Quadrature du Net? beispielsweise behauptet, dass der dem EU-US-Datenschutzschild zugrunde liegende Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission nichtig ist. In vier Punkten werden Verstöße gegen die Grundrechtecharta der EU geltend gemacht. ?Unter anderem kritisieren die Aktivisten, dass nach wie vor anlassunabhängige Datenerhebungen aufgrund geltender US-Regelungen weiter möglich und keine unabhängigen Kontrollen durchführbar seien?, sagt Axel Keller, Rechtsanwalt bei Ecovis in Rostock.

Folgen für die Digitalwirtschaft

Ein Wegfall des EU-US-Privacy-Shields hätte erhebliche Auswirkungen auf die digitale Wirtschaft. Denn die Übermittlung personenbezogener Daten an Unternehmen außerhalb der EU benötigt eine geeignete Rechtsgrundlage und eine Absicherung zur Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus. Neben dem jetzt angefochtenen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission kommen nur noch die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen, konzerninterne Verhaltensvorschriften (Binding Corporate Rules) oder EU-Standardvertragsklauseln in Betracht.

Sollte der EuGH gravierende Defizite entdecken, steht nicht nur die Privacy-Shield-Regelung auf dem Spiel, sondern auch die Standardvertragsklauseln werden hinfällig. Diese sind ein System vertraglicher Datenschutzgarantien und haben in der Praxis oft größere Bedeutung als ein bilateraler Freifahrtschein wie das Privacy-Shield-Abkommen. ?Falls dieses sowie auch die Standardvertragsklauseln für unzulässig erklärt würden, stünden viele Unternehmen vor einem Daten-Chaos?, sagt Keller. Sie wären in der Zusammenarbeit mit ausländischen Unternehmen massiv eingeschränkt, und auch der Datenaustausch zwischen einem europäischen Mutterkonzern und einer ausländischen Tochterfirma wäre in Gefahr.





Datenschutzkonform agieren

Als Alternativen böten sich zum konzerninternen Datenaustausch interne Verhaltensvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten an. Dies ist jedoch nur für Konzerne eine Lösung. Eine weitere Option wäre die in Artikel 7 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) formulierte ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen, was jedoch kaum praktikabel sein dürfte. ?Die DSGVO bietet auch die Möglichkeit an, dass Unternehmen eine datenschutzspezifische Zertifizierung für den Datentransfer von Behörden bekommen. Ein US-amerikanisches Unternehmen als Empfänger der Daten müsste somit etwa geltenden ISO-Normen folgen?, sagt Ecovis-Anwalt Keller.

Axel Keller, Rechtsanwalt bei Ecovis in Rostock

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 7.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 75 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.

Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.

www.ecovis.com


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 7.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 75 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführteBetriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.www.ecovis.com



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Wir wollten nicht die Umwelt retten
5 Tipps für den Möbelkauf im Netz
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 13.01.2020 - 08:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1784311
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

IT, New Media & Software


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 112 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Datenschutz: Daten-Deal mit den USA auf dem Prüfstand
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.210
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 82


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.