Waffenrecht: Tabu und Privileg Kommentar von Stefan Hupka
(ots) - Schusswaffen fallen in Deutschland unter das Gewaltmonopol
des Staates, für Privatleute sind sie grundsätzlich tabu. Sie dennoch besitzen
und gebrauchen zu dürfen, ist ein Privileg, das nur mit strikten Kontrollen und
Nachweisen zu rechtfertigen ist. Wie Fälle aus der Reichsbürger-Szene zeigen,
kann der Staat sich beim Waffenrecht nicht die kleinste Nachgiebigkeit und
Toleranz leisten - zum Schutz seiner Bürger, aber auch seiner Polizisten. Das
sollten Jäger und Sportschützen bedenken und sich ihre mitunter nörgelnde Kritik
sparen. http://mehr.bz/khs290s
Pressekontakt:
Badische Zeitung
Schlussredaktion Badische Zeitung
Telefon: 0761/496-0
kontakt.redaktion(at)badische-zeitung.de
http://www.badische-zeitung.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/59333/4468853
OTS: Badische Zeitung
Original-Content von: Badische Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 13.12.2019 - 22:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1779505
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Freiburg
Telefon:
Kategorie:
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 34 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Waffenrecht: Tabu und Privileg Kommentar von Stefan Hupka
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Badische Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).