InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

TÜV Rheinland: Beim Auffahren auf die Autobahn immer Vorrang gewähren / Reißverschlussverfahren gilt nicht auf der Beschleunigungsspur / Notfalls anhalten / Befahren des Standstreifens verboten

ID: 1778930


(ots) - Was tun, wenn einem beim Einfädeln auf die Autobahn plötzlich der
Beschleunigungsstreifen "ausgeht"? "Kraftfahrer müssen in jedem Fall dem
fließenden Verkehr Vorrang gewähren und notfalls anhalten, um dann mit dem
erforderlichen Sicherheitsabstand auf die rechte Fahrspur zu wechseln", betont
Thorsten Rechtien, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland: "Bei Auffahren auf die
Autobahn gilt nicht das Reißverschlussverfahren. Das greift nur dann, wenn zwei
oder mehrere Fahrspuren etwa wegen eines Hindernisses zusammengeführt werden."
Das Befahren des Standstreifens als verlängerte Beschleunigungsspur ist
grundsätzlich verboten.

Ausreichend Sicherheitsabstand einhalten

Um sicher auf die Autobahn zu gelangen, den linken Blinker setzen, zügig
beschleunigen, den fließenden Verkehr in den Rückspiegeln und schließlich per
Schulterblick beobachten und dann mit ausreichend Abstand auf die rechte Spur
fahren. Auf keinen Fall mit Gewalt zwischen zwei Fahrzeuge drängeln. Das bringt
einen selbst und andere in Gefahr. Übrigens: Auf der Beschleunigungsspur darf
schneller gefahren werden als auf dem rechten Fahrstreifen.

Zunächst auf der rechten Spur bleiben

Andere Verkehrsteilnehmer können bei Auffahrmanövern - insbesondere von
langsamen Fahrzeugen wie schwer beladenen Lkw - die Geschwindigkeit reduzieren
oder nach links ausweichen, sofern das der fließende Verkehr gefahrlos zulässt.
"Nach dem Einfädeln aus Sicherheitsgründen zunächst auf der rechten Spur
weiterfahren und nicht direkt nach links ausscheren. Auch hier gilt: Erst wenn
sich im Rückspiegel eine ausreichend große Lücke ergibt, die Fahrspur wechseln",
erklärt TÜV Rheinland-Experte Rechtien.

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und




Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse(at)de.tuv.com sowie im
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/31385/4466054
OTS: TÜV Rheinland AG

Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  ADAC ehrt Motorsport-Stars auf der ADAC Sportgala 2019 (FOTO)
Kfz-Gewerbe: Doppelprüfung von AU-Messgeräten abschaffen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.12.2019 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1778930
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Köln


Telefon:

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 102 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"TÜV Rheinland: Beim Auffahren auf die Autobahn immer Vorrang gewähren / Reißverschlussverfahren gilt nicht auf der Beschleunigungsspur / Notfalls anhalten / Befahren des Standstreifens verboten
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

T (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von T



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.208
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 99


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.