Gauland: Nationalität von Tatverdächtigen muss genannt werden
(ots) - Zur Diskussion der Innenministerkonferenz, ob die Polizei bei
jeder Tat die Herkunft der Täter nennen sollte, teilt der Vorsitzende der
AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Alexander Gauland, mit:
"Bei der Nennung der Täterherkunft kann es keine zwei Meinungen geben: Die
Bürger haben ein Recht darauf, umfassend und wahrheitsgemäß über die
Kriminalitätslage in Deutschland informiert zu werden. Bei der sensiblen Inneren
Sicherheit ist Transparenz besonders wichtig, um das Vertrauen der Bürger in die
Polizei und die Behörden nicht zu gefährden. Es sollte daher selbstverständlich
sein, dass bei Straftaten immer die Nationalität der Tatverdächtigen genannt
wird - auch wenn dadurch unbequeme Wahrheiten ans Licht kommen könnten.
Umso unverständlicher ist es, dass einige Innenminister mauern und eine
gemeinsame Haltung blockieren. Ich vermute sie haben Angst, dass herauskommt,
dass Menschen mit bestimmten kulturellen Hintergründen mehr zu Gewalt neigen als
andere. Doch wer eine Politik der offenen Grenzen propagiert, darf nicht
versuchen, die unangenehmen Folgen dieser Politik zu vertuschen."
Pressekontakt:
Christian Lüth
Pressesprecher
der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Tel.: 030 22757225
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/130241/4459332
OTS: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Original-Content von: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 05.12.2019 - 09:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1776939
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 28 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Gauland: Nationalität von Tatverdächtigen muss genannt werden
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).