2018: Rund 4 000 prüfpflichtige Ölheizungen mehr stillgelegt als in Betrieb genommen
(ots) - Im Jahr 2018 wurden in Deutschland 13 636 prüfpflichtige
Ölheizungen stillgelegt und 9 662 Ölheizungen nach Prüfung erstmals in Betrieb
genommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden
damit 3 974 prüfpflichtige Ölheizungen mehr stillgelegt als neu in Betrieb
genommen. Die Prüfpflicht wird von der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen (AwSV) je nach Volumen und Standortgegebenheiten
geregelt. Bei ihrer Stilllegung müssen zum Beispiel oberirdische Ölheizungen,
die nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, erst ab einem Tankvolumen von mehr
als 10 000 Litern geprüft werden. Daher kann die Zahl der insgesamt außer
Betrieb genommenen Ölheizungen noch höher liegen.
Insgesamt rund 228 000 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen geprüft
Bäche, Flüsse, Seen und Talsperren und auch das Grundwasser werden nicht nur
durch Heizöl, sondern auch durch andere wassergefährdende Stoffe wie Benzin,
flüssige Chemikalien und große Mengen Jauche oder Gülle bedroht, die in
betrieblichen und privaten Anlagen (zum Beispiel Tankstellen, Biogasanlagen)
verwendet werden. Zum Schutz der Gewässer müssen die meisten dieser Anlagen
regelmäßig auf ihre Sicherheit gegenüber der Umwelt geprüft werden.
Einschließlich der Ölheizungen wurden 2018 insgesamt rund 228 000 Anlagen zum
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einer Erst-, Nach- oder
Stilllegungsprüfung, einer wiederkehrenden Prüfung oder einer Prüfung auf
Anordnung unterzogen.
Zwei Drittel der Anlagen mängelfrei
Rund zwei Drittel der geprüften Anlagen (67,4 %) waren mängelfrei. Mehr als jede
fünfte Anlage (22,8 %) hatte geringfügige Mängel und knapp jede zehnte (9,8 %)
erhebliche Mängel. An 0,02 % oder 56 der geprüften Anlagen wurden gefährliche
Mängel festgestellt. Geringfügige Mängel müssen spätestens nach sechs Monaten
beseitigt sein. Erhebliche und gefährliche Mängel müssen umgehend behoben
werden. Bei gefährlichen Mängeln wird die Anlage zudem sofort stillgelegt. Sie
darf erst wieder in Betrieb gehen, wenn eine Nachprüfung ergeben hat, dass die
Mängel beseitigt sind.
Mit der seit August 2017 geltenden Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde unter anderem die bundesweite
Vereinheitlichung der Prüfpflichten für diese Anlagen vorgenommen. Damit
verbunden ist eine Statistik über prüfpflichtige Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen, die für das Berichtsjahr 2018 die ersten Ergebnisse
nach dem Inkrafttreten der Verordnung nachweist.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen
sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
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Datum: 21.11.2019 - 08:00 Uhr
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