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Landgericht Stuttgart verurteilt Daimler erneut zu Schadensersatz im Abgasskandal

ID: 1771668


(ots) - Erneut hat das Landgericht Stuttgart die Daimler AG im
Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az. 29 O 199/19). Es
bestätigte dabei, dass der betroffene Mercedes Viano eine unzulässige
Abschalteinrichtung enthält. Dabei handelt es sich um ein Thermofenster. Dieses
greift so in die Motorsteuerung ein, dass die Abgasrückführung nur unter
Laborbedingungen, nämlich zwischen 20 und 30 Grad Celsius ausreichend
funktioniert. Nur dann können die Grenzwerte für Stickoxidemissionen
unterschritten werden. Darin sah es eine vorsätzliche sittenwidrige Täuschung
des Käufers gemäß §826 BGB.

Der Kläger hatte im Juni 2015 einen gebrauchten Mercedes Viano erworben. Das
Fahrzeug wies zu dem Zeitpunkt einen Kilometerstand von etwa 80.000 Kilometern
auf. Nach vier Jahren in Gebrauch lag der Stand bei ca. 160.000 Kilometern.
Ergebnis der erfolgreichen Klage war, dass der Kläger seinen Kaufpreis erstattet
bekommt, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen 80.000
Kilometer. Er erhält letztendlich für ein Fahrzeug mit 160.000 gefahrenen
Kilometern noch knapp 13.000 Euro zurück - eine Summe, die so auf dem
Gebrauchtwagenmarkt sicher nicht zu erreichen gewesen wäre.

Das Urteil reiht sich ein in eine Liste von einem knappen Dutzend
verbraucherfreundlichen Urteilen, die alleine das Landgericht Stuttgart im
Mercedes Abgasskandal gegen Daimler gesprochen hat. Hinzu kommen positive
Entscheidungen von zahlreichen weiteren Landgerichten. Erst vor Kurzem hatte
sich mit dem Oberlandesgericht Köln auch das erste Gericht in zweiter Instanz
verbraucherfreundlich geäußert. Der Druck auf Mercedes wächst.

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HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als
5.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen
Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die
Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte
Fahrzeug an den Hersteller zurück.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken(at)hahn-rechtsanwaelte.de

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Datum: 18.11.2019 - 13:27 Uhr
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