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Winkelmeier-Becker/Ullrich: Pakt für den Rechtsstaat wird konsequent umgesetzt

ID: 1770762


(ots) - Entlastung des Bundesgerichtshofs und Spezialisierung der
Zivilgerichte steigert die Qualität der Rechtsprechung

Am heutigen Donnerstag verabschiedet der Deutsche Bundestag das Gesetz zur
Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum
Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer
zivilprozessrechtlicher Vorschriften. Dazu erklären die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige
Berichterstatter Volker Ullrich:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Die Entfristung der Wertgrenze für
Nichtzulassungsbeschwerden in Zivilsachen führt dazu, dass der Zugang zum
Bundesgerichtshof weiterhin sachgerecht gewährleistet wird. Vor einer Revision
durch den Bundesgerichtshof haben sich bereits zwei Instanzen mit der Sache
beschäftigt. Es ist angemessen, die Revision von der grundsätzlichen Bedeutung
der Sache oder einer Wertgrenze abhängig zu machen. Würde die Wertgrenze
entfallen, würden am Bundesgerichtshof dauerhaft 120 zusätzliche Richterstellen
benötigt werden. Außerdem setzt das Gesetz in sehr guter Weise an vielen
weiteren Stellschrauben des Zivilprozesses an. Der Ausbau der Spezialisierung
der Land- und Oberlandesgerichte wird die Qualität der Rechtsprechung an diesen
Gerichten erhöhen. Richter brauchen vielfach neben Kenntnissen des Prozessrechts
und des materiellen Rechts ein weitgehendes Verständnis für die zu beurteilenden
Sachverhalte sowie für die damit verbundenen fachlichen Fragen. Mit einem
besseren und effizienteren Zivilverfahren im Sinne der Bürger löst die Koalition
einen weiteren Teil des Paktes für den Rechtsstaat ein. Dies ist ein wichtiges
Anliegen der Union."

Volker Ullrich: "Wir schreiben die Wertgrenze dauerhaft fest. Die
Funktionstüchtigkeit des Bundesgerichtshofs bleibt erhalten. Bereits seit dem




Jahr 2002 besteht eine fortlaufende Befristung der Wertgrenze. Andernfalls würde
ein Wegfall der Wertgrenze eine Überlastung des Bundesgerichtshofs bis zur
Arbeitsunfähigkeit bedeuten. Die Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für
Recht und Verbraucherschutz ergab, dass es keine Alternative zur Wertgrenze
gibt. Damit garantieren wir einen effektiven Rechtsstaat. Der Zugang zum Recht
wird auch nicht rechtsstaatswidrig beschränkt. Aufgabe des Bundesgerichtshofs
ist die Klärung von Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung. So können auch
Streitigkeiten um die Bankgebühr von 19,50 Euro, den Handyvertrag oder den
Stromtarif vom Bundesgerichtshof geklärt werden. Für die anderen Fälle steht mit
den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in den Bundesländern eine effektive
Justiz zur Verfügung."

Hintergrund

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf gegen die Nichtzulassung der
Revision. In Zivilsachen ist der Zugang zum Bundesgerichtshof durch die
Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht möglich. Als
Zulassungsvoraussetzung zählt § 543 Absatz 2 BGB die grundsätzliche Bedeutung
der Rechtssache, die Notwendigkeit der Fortbildung des Rechts oder die
Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsprechung auf. Das erfolgt völlig
unabhängig vom Streitwert. Wird die Revision nicht zugelassen, so kann
gleichwohl eine Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden. Der Bundesgerichtshof
prüft anschließend, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen der Zulassung
verkannt hat. In diesen Fällen hat der Streitwert eine Relevanz, da die
Nichtzulassungsbeschwerde an die Bedingung einer Beschwer von über 20.000 Euro
anknüpft. Ferner wird der Katalog der obligatorischen Spezialspruchkörper an
Land- und Oberlandesgerichten erweitert. Die Änderung weiterer
zivilprozessrechtlicher Vorschriften soll die Effizienz des Zivilprozesses
steigern.



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Datum: 14.11.2019 - 11:33 Uhr
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