InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Der ERGO Rechtsschutz Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Zivilrecht

ID: 1769780

Widerrufsfrist beim Autokauf


(IINews) - Bietet ein Autohaus einen Wagen über ein Onlineportal an und organisiert den Vertragsabschluss per E-Mail, handelt es sich deswegen nicht automatisch um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft. Das bedeutet, dass Verbraucher den Kauf in einem solchen Fall nicht einfach innerhalb von 14 Tagen widerrufen können. So hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Landgericht Osnabrück entschieden.





Worum ging es bei Gericht?



Eine Frau hatte auf einem großen Online-Autoportal einen Kombi gefunden, der ihr gefiel. Sie rief bei dem inserierenden Autohaus an und dieses willigte ein, ihr ein Bestellformular per E-Mail zuzuschicken. In der E-Mail hieß es, dass der Kauf erst mit schriftlicher Bestätigung des Autohauses oder Übergabe des Fahrzeugs endgültig zustande komme. Die Kundin füllte das Bestellformular aus, scannte es ein und schickte es per E-Mail zurück an das Autohaus. Dann überwies sie das Geld. Ihr Ehemann holte das Auto ab. Zehn Monate später wollte die Frau den Kauf rückgängig machen. Sie berief sich dabei nicht auf Mängel des Autos, sondern auf das gesetzliche Widerrufsrecht, welches bei sogenannten Fernabsatzverträgen gilt. Es besagt: Verbraucher können Verträge mit gewerblichen Unternehmern, die online oder per Telefon abgeschlossen wurden, innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen. Erhält der Verbraucher keine korrekte Widerrufsbelehrung, ist ein Widerruf sogar noch innerhalb von einem Jahr und 14 Tagen möglich. Das Autohaus weigerte sich allerdings, den Vertrag rückabzuwickeln: Hier habe es sich nicht um ein Fernabsatzgeschäft gehandelt und deshalb sei kein Widerruf möglich. Normalerweise versende das Autohaus auch keine Bestellformulare per E-Mail, dies sei eine Ausnahme gewesen.





Das Urteil



Das Landgericht Osnabrück gab dem Autohaus recht. Fahrzeuge online zu inserieren und den Kauf ausnahmsweise per E-Mail und Telefon abzustimmen, reiche nicht für einen Fernabsatzvertrag aus. Dieser setze voraus, dass ein organisiertes Fernabsatzsystem vorhanden sei, dass also das Autohaus solche Verträge generell online oder telefonisch nach einem festen Verfahren abwickle und auch ein organisiertes System zum Versand der Ware habe. Im vorliegenden Fall habe das Autohaus lediglich Anzeigen auf einem fremden Internetportal geschaltet. Einen Versand biete es generell nicht an. Es habe sich daher um einen ganz normalen Autokauf gehandelt. Die Kundin habe also kein Widerrufsrecht.









Was bedeutet das für den Autokauf?



Verbraucher können heute auch Autos online kaufen. Ob sie dabei ein Widerrufsrecht haben, hängt allerdings davon ab, wie der Kauf organisiert ist. So gibt es durchaus Hersteller, auf deren Website Kunden mit Hilfe eines entsprechenden Online-Formulars per Mausklick ein Auto kaufen können. Der Kunde kann das Auto dann wahlweise abholen oder sich liefern lassen. Dabei handelt es sich um ein organisiertes Online-Absatzsystem und das Widerrufsrecht gilt. Gibt ein Autohaus jedoch lediglich eine Anzeige auf einem Autoportal auf, handelt es sich um einen normalen Kauf ohne Widerrufsrecht - und zwar auch dann, wenn Käufer und Verkäufer per E-Mail und Telefon in Kontakt treten. Dann gilt das Widerrufsrecht nicht. Verbraucher können in so einem Fall höchstens Rechte aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung geltend machen. Die setzt aber voraus, dass das Fahrzeug bei Übergabe mangelhaft war.

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 16. September 2019, Az. 2 O 683/19







Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.



Folgen Sie ERGO Rechtsschutz auf Facebook.



Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.



Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.com



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
ergo(at)hartzkom.de
089 99846118
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Gute Ideen sind krisensicher
Gleicher Fahrer, gleiche Schadenfreiheitsklasse? - Zweitwagen clever versichern (AUDIO)
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 12.11.2019 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1769780
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211 477-2980

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 111 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Der ERGO Rechtsschutz Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Zivilrecht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.210
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 210


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.