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Kölner Stadt-Anzeiger: Erdogan könnte sich des Verbrechens der Aggression strafbar gemacht haben

ID: 1761443


(ots) - Kölner Völkerstrafrechtler Claus Kreß stellt den
türkischen Staatspräsidenten wegen der türkischen Militäroperation in
Syrien unter den Verdacht eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges

Köln. Der Kölner Völkerstrafrechtler Claus Kreß stellt den
türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan wegen der
türkischen Militäroperation in Syrien unter den Verdacht eines
völkerrechtswidrigen Angriffskrieges. Erdogan "könnte sich wegen
seiner Anordnung des Gewalteinsatzes des Verbrechens der Aggression
(früherer Begriff: Angriffskrieg) strafbar gemacht haben und durch
die Aufrechterhaltung dieser Anordnung weiterhin strafbar machen",
schreibt der Direktor des Instituts für Friedenssicherungsrecht der
Universität zu Köln in einem Gastbeitrag für den "Kölner
Stadt-Anzeiger" (Montag-Ausgabe). Damit könnte Erdogan ein Fall für
den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag werden.

Beklemmend viel deute darauf hin, dass es sich bei der offiziellen
türkischen Bezeichnung "Friedensquelle" für die Intervention im
Nachbarland "um die hochgradig zynische Beschönigung eines brachialen
militärischen Vorgehens handelt, das sich zu einem blutigen Desaster
auswachsen könnte", so Kreß. Selbst auf der Grundlage einer für die
Türkei günstigen Auslegung des Selbstverteidigungsrechts ist nach
Ansicht des international anerkannten Spezialisten nicht erkennbar,
dass "Friedensquelle" im Einklang mit dem Völkerrecht steht.

Kreß, der wissenschaftliches Mitglied der deutschen
Regierungsdelegationen bei den Verhandlungen zum Internationalen
Strafgerichtshof war, kritisierte aber auch die Reaktion des Westens
und insbesondere der Nato-Partner der Türkei, also auch Deutschlands.
"Das Völkerrecht in diesem Fall nicht präventiv in Stellung gebracht
zu haben, ist ein schwerwiegendes kollektives Versäumnis", so Kreß.




"Ist kollektives völkerrechtliches Schweigen die Reaktion darauf,
dass das Gewaltverbot im hellsten Licht der Weltöffentlichkeit massiv
in Frage gestellt wird, so droht der Eckstein der internationalen
Rechtsordnung ins Wanken zu geraten."

Es sei nicht ersichtlich, dass die Türkei von ihren
Bündnispartnern öffentlich aufgefordert worden wäre, der
Weltöffentlichkeit die Vereinbarkeit ihrer in Aussicht gestellten
Militäroperation mit dem Völkerrecht nachprüfbar zu begründen.
"Selbst als der türkische Gewalteinsatz begonnen hatte, kam das
Völkerrecht in der Kritik der Nato nicht vor. Man überließ es dem
syrischen Gewaltherrscher Baschar al-Assad, der selbst im Verdacht
steht, für zahlreiche völkerrechtliche Verbrechen verantwortlich zu
sein, auf eben dieses Völkerrecht hinzuweisen. So mutig waren im
''Westen'' bislang nur Liechtenstein und die Schweiz."



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Datum: 13.10.2019 - 17:32 Uhr
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