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"Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz: das Ende der Wahlfreiheit der Patienten" / bpa-Präsident Meurer: Gesetzentwurf schränkt Wahlfreiheit der Versicherten ein und will Kosten sparen

ID: 1752122


(ots) - Anlässlich der morgigen Anhörung zum
Referentenentwurf des Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes
(RISG) im Bundesgesundheitsministerium fasst Bernd Meurer, Präsident
des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa),
die Stellungnahme des Verbandes so zusammen: "Der Referentenentwurf
schafft ohne Not neue Instrumente zur Patientensteuerung, schränkt
dabei massiv die Wahlfreiheit der Versicherten ein, gefährdet in
erheblichem Maße die Existenz bestehender Intensivpflegedienste, will
insgesamt eigentlich nur Kosten einsparen und ignoriert die Situation
schädelhirnverletzter Menschen in der Reha-Phase F."

Aus Sicht des bpa stellt die Einschränkung der Wahlfreiheit des
Versicherten das größte Problem des RISG dar. Meurer: "Der Wahrung
des Selbstbestimmungsrechts und der Autonomie des Versicherten, die
in seiner freien Wahl des Leistungserbringers zum Ausdruck kommt,
wird mit diesem Gesetzentwurf nicht Rechnung getragen."
Übergreifendes Ziel des Wahlrechts ist die Anerkennung des
Versicherten als einer mit prinzipiellem Eigenwert und Menschenwürde
ausgestatteten Person (Artikel 1 Grundgesetz), welches ausschließt,
diese zu einem bloßen Objekt staatlichen Handelns zu machen.

Waren bisher Wohngemeinschaften, die von den Krankenkassen
präferierte, weil kostengünstigere Versorgungsform, sollen es künftig
Pflegeheime sein. Dabei können heute schon Versicherte mit besonders
hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege in vollstationären
Pflegeeinrichtungen versorgt werden. Dafür bedarf es keiner
gesetzlichen Herauslösung der außerklinischen Intensivpflege aus der
häuslichen Krankenpflege.

Zur Diskussion um Fehlanreize stellt der bpa klar: Während Ärzte
und Krankenhäuser für die Diagnose zuständig sind, prüfen der
Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) und die Krankenkassen die




Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der ärztlich verordneten
Leistung und genehmigen diese dann. Meurer: "Erst am Ende kommen die
Pflegedienste als Leistungserbringer ins Spiel, die den Auftrag im
verordneten, durch den MDK geprüften und von den Krankenkassen
genehmigten Umfang ausführen."

Die Umsetzung des Rechtsanspruches auf die Finanzierung der
besonderen Behandlungspflege in Pflegeheimen ist durch die
Krankenkassen bisher systematisch verhindert worden. Bewohner der
Reha-Phase F werden so seit Jahren zu Sozialhilfeempfängern
degradiert, weil die Krankenkassen die notwendigen
Behandlungspflegeleistungen nicht finanzieren. Auch der
Referentenentwurf sieht die überfällige Korrektur bisher nicht vor.

Die mit dem Referentenentwurf beabsichtigte Qualitätsverbesserung
durch die Anforderungen an die Diagnose und Beatmungsentwöhnung wird
begrüßt, nicht jedoch die Umsteuerung der Patientenströme unter
Ausschaltung der Wahl des Patienten. Der bpa-Präsident: "Das wahre
Ziel dieser Gesetzesinitiative ist offensichtlich eine Reduzierung
der Ausgaben für die behandlungspflegerische Versorgung."

Die Stellungnahme zum RISG finden Sie auf der Webseite des bpa.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa
25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die
pflegerische Infrastruktur liegen bei etwa 26,6 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Uwe Dolderer, Leiter bpa-Verbandskommunikation, Tel.:
030/30 87 88 60, www.bpa.de

Original-Content von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 10.09.2019 - 16:39 Uhr
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