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Daimler Dieselskandal - Landgericht Stuttgart verurteilt die Daimler AG erneut zu Schadensersatz (Mercedes GLK 250 CDI Euro 5); Rückruf durch das KBA ist irrelevant

ID: 1735519


(ots) - In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht
Stuttgart, 23 O 127/18 hat das Landgericht am 25.06.2019 die Daimler
AG zu Schadensersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 250 CDI Euro 5
verurteilt. Das Gericht wird in der Daimler AG bei einem nicht
zurückgerufenen Fahrzeug eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung
des Käufers vor.

Der Kläger erwarb im Jahre 2012 bei einem Händler einen
Mercedes-Benz GLK 250 CDI. Das Fahrzeug ist mit dem Motor OM 651
ausgestattet. Als es in der Vergangenheit zu der Berichterstattung
über mögliche Manipulationen bei Daimler bzw. Mercedes kam,
entschloss sich der Kläger, Ansprüche gegenüber der Daimler AG
geltend zu machen. Die Daimler AG bestritt, dass das Fahrzeug
manipuliert ist. Nachdem die Ansprüche zurückgewiesen wurden, erhob
er über seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor dem Landgericht Stuttgart Klage.
Dieser Klage gab das Landgericht gegen die Daimler AG nunmehr
teilweise statt.

Das Besondere an diesem Verfahren ist, dass es zumindest zum
damaligen Zeitpunkt für den Mercedes-Benz GLK noch keinen Rückruf
gab, weil das Fahrzeug der Euro-5-Norm unterliegt. Zum damaligen
Zeitpunkt soll es lediglich Rückrufe für Fahrzeuge der Euro-6b-Norm
gegeben haben. Erst kürzlich wurde bekannt, dass auch für das Modell
GLK 220 CDI ein Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt erfolgt sein
soll. Obwohl das Fahrzeug GLK 250 CDI offiziell noch nicht
zurückgerufen wurde, steht dem Kläger nach Ansicht des Landgerichts
Stuttgart dennoch ein Schadensersatzanspruch gegen die Daimler AG zu.
Das Landgericht Stuttgart begründet in einer sehr ausführlichen
Entscheidung den Schadensersatzanspruch damit, dass die Daimler AG
den Kläger vorsätzlich, sittenwidrig gemäß § 826 BGB geschädigt habe.





Unzulässige Abschalteinrichtung durch Thermofenster

Das Fahrzeug verfügt über eine unzulässige Abschalteinrichtung in
der Form eines Thermofensters. Unstreitig wird die
Abgasrückführungsrate unter anderem anhand der Lufttemperatur
gesteuert, wobei bei niedrigen Umgebungstemperaturen die
Abgasrückführung nur in geringerem Umfang stattfindet als bei
Umgebungstemperaturen, wie sie auf dem Prüfstand anzutreffen sind. Es
liegt ein sogenanntes Thermofenster vor. Die Daimler AG hatte dies in
dem Verfahren zugestanden. Die Daimler AG begründet diese
Abschalteinrichtung damit, dass sie zwingend notwendig sei, um den
Motor zu schützen. Dem erteilte das Landgericht Stuttgart eine klare
Absage. Die Daimler AG hat nicht hinreichend konkret vorgetragen,
warum genau diese Abschalteinrichtung zwingend notwendig ist. Da eine
Abschalteinrichtung jedoch nur in engen Grenzen ausnahmsweise
zulässig ist, hält das Gericht die von der Daimler AG verwendete
Abschalteinrichtung für unzulässig.

Vorstand bzw. verfassungsmäßige Vertreter der Daimler AG hatten
Kenntnis

Das Landgericht geht weiterhin davon aus, dass verfassungsmäßige
Vertreter der Daimler AG Kenntnis hatten von den
Abschalteinrichtungen. Begründet wird dies damit, dass die Daimler AG
nicht hinreichend Stellung genommen hat zu der Kenntnis des
Vorstandes. Deshalb gilt die Kenntnis als zugestanden.

Schadensersatz

Der Kläger kann im Rahmen des Schadensersatzanspruchs sein
Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer
Nutzungsentschädigung zurückgeben.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt
und mehr als 11.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal eingereicht und
mehr als 1000 Urteile Gunsten der Geschädigten erstritten hat, teilt
mit: "Mit diesem Urteil bestätigt das Landgericht Stuttgart unsere
Auffassung, dass den Geschädigten bei Mercedes ebenfalls
Schadensersatzansprüche zustehen und zwar auch dann, wenn es
überhaupt keinen Rückruf für das Fahrzeug gibt. Geschädigte sollten
daher Ihre Ansprüche geltend machen. Wir haben bereits weitere
zahlreiche Klagen gegen Daimler eingereicht und es werden noch
hunderte folgen. Die Chancen für die Geschädigten sind
außerordentlich gut."

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
11.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte
bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten
JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer
führen in einer Spezialgesellschaft die erste
Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei(at)dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
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Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 08.07.2019 - 11:22 Uhr
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