InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Resolution des HEK-Verwaltungsrates vom 28.06.2019

ID: 1734223

Warten auf den Kabinettsentwurf: Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG)
Keine Abstriche bei Reformelementen zum Morbi-RSA und fairen Wettbewerb vor-nehmen / Keine Eingriffe in die Selbstverwaltung zulassen


(IINews) - Keine Abstriche bei Reformelementen zum Morbi-RSA und fairen Wettbewerb

Der Verwaltungsrat der HEK-Hanseatische Krankenkasse begrüßt die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagenen Reformelemente zum Finanzausgleich der gesetzlichen Krankenversicherung. Der HEK- Verwaltungsrat richtet zugleich die eindringliche Bitte an die politisch Verantwortlichen, in dem in Kürze zu erwartenden Kabinettsentwurf zum GKV-FKG und im weiteren parlamentarischen Verfahren keine Abstriche bei den Regelungen zur zukünftigen Finanzstruktur (Morbi-RSA) und zum - fairen - Wettbewerb vorzunehmen.

Einheitliches Aufsichtshandeln muss im GKV-FKG geregelt werden

Wettbewerbsverzerrungen durch einheitliches Aufsichtshandeln zu beheben, ist dringend erforderlich. Es ist nicht nachvollziehbar, dass gleiche Sachverhalte, z. B. die Genehmigung von Hausarztverträgen oder Verträge zur integrierten Versorgung, von den Aufsichten in Bund und Land ungleich bewertet werden. Nur wenn alle Regeln für alle gleich gelten, ist ein fairer Wettbewerb sichergestellt.

Keine Eingriffe in die Selbstverwaltung zulassen

Die funktionierende soziale Selbstverwaltung von Versicherten und Arbeitgebern im Verwaltungsrat vom GKV Spitzenverband Bund soll künftig durch hauptamtlich tätige Vorstandsmitglieder der Kassen erfolgen. Auch die Verwaltungsräte der MDKen sollen mit Leistungs-erbringer- und Berufsständischen Interessen durchmischt werden.

Diese Vorschläge lehnt der HEK-Verwaltungsrat ab.

„Im GKV-Spitzenverband werden Entscheidungen getroffen, die für alle Kassen gelten. Wenn die Beitragszahler*innen dort nicht mehr vertreten sind, würde das gemeinsame Interesse der Versicherten und auch der Arbeitgeber an guten Kassenleistungen kaum noch Gehör finden. Auch der MDK wirkt durch Prüfungen im Interesse der Beitragszahler, Versicherten und Patienten.

Deshalb fordert der HEK-Verwaltungsrat die Mitglieder des deutschen Bundestages auf einen Systemwechsel in der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zuzulassen!“





Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die HEK - Hanseatische Krankenkasse ist ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und eine bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Pressekontakt für Journalisten:

Thomas Boesler
Pressesprecher

HEK - Hanseatische Krankenkasse
Pressesprecher
Wandsbeker Zollstraße 86-90
22041 Hamburg

E-Mail: presse(at)hek.de
Telefon: 040 65696-1600
Fax: 040 65696-1601



drucken  als PDF  an Freund senden  Schilderbefestigung in österreichischen Gemeinden
Digitale Verwaltung bis 2022: Große Verunsicherung in den Kommunen
Bereitgestellt von Benutzer: HEK-Presse
Datum: 03.07.2019 - 09:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1734223
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Thomas Boesler
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040 65696-1600

Kategorie:

Öffentlicher Dienst


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 3567 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Resolution des HEK-Verwaltungsrates vom 28.06.2019
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

HEK - Hanseatische Krankenkasse (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von HEK - Hanseatische Krankenkasse



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.210
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 137


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.