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BM Reichhardt zur Deutschen Pkw-Maut: Alsüberzeugter Europäer halte ich das Urteil des EuGH für ein wichtiges Signal

ID: 1730108


(ots) - Die Richter des EuGHs haben die deutsche Maut für diskriminierend
erklärt. Nun wurde im zentralen Streitpunkt Klarheit geschaffen: Ist die
Nutzungsgebühr mit eingebauter Komplett-Entlastung nur für Deutsche
europarechtlich korrekt oder eine verbotene Benachteiligung von Pkw-Lenkern aus
dem EU-Ausland? Deutschen Bürgern hätte nämlich durch dieses Modell die Pkw-Maut
durch eine niedrigere Kfz-Steuer komplett refundiert werden sollen.

Verkehrsminister Andreas Reichhardt dazu: "Als überzeugter Europäer halte ich
dieses Urteil im Sinn eines funktionierenden Binnenmarktes und fairen
Wettbewerbs für ein richtiges Signal - auch im Hinblick auf andere Bereiche", so
Reichhardt. Für Österreich lag eine klare Diskriminierung anderer
Staatsangehöriger vor, weshalb im Oktober 2017 das Vertragsverletzungsverfahren
von österreichischer Seite angestoßen wurde. "Diesbezüglich möchte ich mich bei
meinen Vorgängern Jörg Leichtfried und Norbert Hofer bedanken, die ein
Einbringen sowie die Weiterführung dieses Verfahrens ermöglicht haben", sagt
Reichhardt.

Aus dem Urteil des EuGH:

"In seinem heutigen Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass die
Infrastrukturabgabe in Verbindung mit der Steuerentlastung bei der
Kraftfahrzeugsteuer, die den Haltern von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen
zugutekommt, eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit
darstellt und gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien
Dienstleistungsverkehrs verstößt.

Hinsichtlich des Verbots der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit
stellt der Gerichtshof fest, dass die Steuerentlastung bei der
Kraftfahrzeugsteuer zugunsten der Halter von in Deutschland zugelassenen
Fahrzeugen bewirkt, dass die von diesen entrichtete Infrastrukturabgabe
vollständig kompensiert wird, so dass die wirtschaftliche Last dieser Abgabe




tatsächlich allein auf den Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedstaaten
zugelassenen Fahrzeugen liegt.

Hinsichtlich des freien Warenverkehrs stellt der Gerichtshof fest, dass die
streitigen Maßnahmen geeignet sind, den Zugang von Erzeugnissen aus anderen
Mitgliedstaaten zum deutschen Markt zu behindern. Die Infrastrukturabgabe, der
tatsächlich ausschließlich die Fahrzeuge unterliegen, die diese Erzeugnisse
befördern, ist nämlich geeignet, die Transportkosten und damit auch die Preise
dieser Erzeugnisse zu erhöhen, und beeinträchtigt damit deren
Wettbewerbsfähigkeit."

Die Beurteilung der EU-rechtlichen Zulässigkeit bzw. der Nicht-Zulässigkeit der
Bevorzugung einheimischer Autofahrer ist somit eindeutig. Dementsprechend ist
festzuhalten, dass sämtliche Kritikpunkte der Europäischen Kommission aber auch
jene Österreichischer EU-Rechtsexperten durchaus berechtigt waren. "Es hat sich
gezeigt, dass Österreich hier den richtigen Weg eingeschlagen hat, um seine
Bürgerinnen und Bürger, aber auch jene aus anderen EU-Staaten vor einer
ungerechtfertigten Diskriminierung zu schützen", schließt der Verkehrsminister.

Kontakt:
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Elisabeth Hechenleitner
Pressesprecherin
01/71162-658010
elisabeth.hechenleitner(at)bmvit.gv.at
www.bmvit.gv.at

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Datum: 18.06.2019 - 12:02 Uhr
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