Europawahl 2019: Am 26. Mai wählen gehen!
(ots) - Am 26. Mai 2019 werden die 96 Abgeordneten aus
der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament gewählt.
Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, haben die Wahllokale in
Deutschland am Sonntag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Wahl für die
Einflussnahme der Wählerinnen und Wähler auf die künftigen
politischen Entscheidungen in der Europäischen Union ruft der
Bundeswahlleiter alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger auf,
von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Übrigens: Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt
oder verloren haben, können dennoch an der Europawahl teilnehmen.
Dafür müssen die Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis ihres
Wahlbezirks eingetragen sein. Wurde Ihnen eine Wahlbenachrichtigung
zugestellt, ist dies der Fall. Der zuständige Wahlraum für die
Stimmabgabe kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahlraum
müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit
ihrem Personalausweis oder Reisepass - Unionsbürgerinnen und
Unionsbürger durch ihren Identitätsausweis - ausweisen.
Wer am Wahltag verhindert ist, kann Wahlschein und
Briefwahlunterlagen noch heute bis 18:00 Uhr beantragen, in
besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei nachgewiesener
kurzfristiger Erkrankung) auch noch bis zum Wahltag, dem 26. Mai 2019
bis 15:00 Uhr. Wer seinen Antrag im Wahlamt abgibt, erhält die
Briefwahlunterlagen sofort und kann noch im Wahlamt seine Stimme
abgeben.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des
Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle(at)bundeswahlleiter.de
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Datum: 24.05.2019 - 10:04 Uhr
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