neues deutschland: Schwieriges Wohneigentum - Kommentar zu BGH-Urteilen zum Mietrecht
(ots) - Eine Kündigung für den eigenen Bedarf müsste vor
einem anderen wohnungspolitischen Hintergrund gar nicht so zum Drama
werden wie in den Fällen, zu denen der Bundesgerichtshof am Mittwoch
urteilte. Wenn es relativ einfach wäre, bezahlbaren Wohnraum zu
finden, würde sich manches Problem in Wohlgefallen auflösen. Die
junge Eigentümer-Familie, würde vorübergehend anderweitig eine
größere Wohnung finden und könnte die demente Mieterin in Ruhe
lassen.
Mit der Härtefallklausel liefert der Gesetzgeber gerade diejenigen
den Mühlen der Justiz aus, denen nicht ganze Häuser gehören, sondern
oft nur eine einzige Wohnung. Ein Immobilienkonzern oder eine
Wohnungsgenossenschaft werden kaum auf Eigenbedarf klagen, einmal
ganz abgesehen davon, dass sie Mieter unterschiedlich stark schützen.
Das aktuelle Urteil aus Karlsruhe liefert ein weiteres Argument
dafür, dass aber auch Eigentumswohnungen Einzelner nicht unbedingt
eine gute Lösung der Wohnraumfrage bieten.
Das Mindeste, was passieren müsste, ist eine Veränderung der
rechtlichen Leitplanken - danach sollte nicht die gesamte Großfamilie
des Vermieters bis ins x-te Glied von der Eigenbedarfskündigung
profitieren können. Auch ein bestimmtes Lebensalter oder eine lange
Wohndauer der Mieter könnten als Härtefall definiert werden. Solange
es solche Kriterien nicht gibt, bleibt allen Streitparteien weiterhin
der bittere und nun noch aufwendigere Gang vor Gericht.
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Datum: 22.05.2019 - 18:16 Uhr
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